Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten

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Im Einzelnen

Mit JA geantwortet haben 26 Teilnehmer, davon 7 Kantone (OW, ZG, SO, BS, AG, TG, GE), 1 Partei (GLP), 1 Dachorganisation der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Städteverband), 1 Dachverband der Wirtschaft (Travail.Suisse) sowie 10 Organisationen und 6 weitere Stellungnahmen.

Während die GLP für eine gänzliche Streichung des Fahrkostenabzuges plädiert, da Pendeln nicht zu subventionieren sei, fordern verschiedene Teilnehmer die Prüfung einer moderateren Lösung. So ist gemäss Städteverband, Travail.Suisse und WWF ist ein höherer Ansatz für den Abzug

(ca. 3000 Franken) zu prüfen. ZG unterstützt die Massnahme mit dem Verweis, dass auch teurere Mieten nicht abzugsfähig sind, plädiert aber für eine höhere Limite von z.B. 1500 Franken.

Mit TEILWEISE einverstanden geantwortet haben 23 Teilnehmer, davon die KöV und 5 Kantone (BE, TI, VS, NE, JU), 2 Parteien (CVP, Grüne), 1 Dachverband der Wirtschaft (SGB) sowie 9 Organisationen und 5 weitere Stellungnahmen.

Viele Teilnehmer fordern moderatere Lösungen. Einige (CVP, KöV, BE, JU, SGB, FRC, Litra,

IGöVCH, SEV, SKS, Transfair, VCS, Ouestrail, Infra, AllianzöVIni, acsi, RhB, Grüne) würden einen höheren Abzug (z.B. Kosten GA 2. Klasse bzw. 3000 Franken) begrüssen. NE befürchtet, dass damit das Bevölkerungswachstum in den Zentren noch angetrieben wird. Andere schlagen andere Lösungen vor: VS schlägt ein stufenweises Vorgehen und abgestufte Beträge vor (ab 2013: 3300 Fr., 1600 Fr. in Agglos; ab 2018: 1600 Fr., 800 Fr. in Agglos). Auch TI verweist auf die Situation der Randregionen und die Alpenini forderte eine Abstufung nach öV-Netzdichte. Demgegenüber halten die Grünen fest, dass Steuerbegünstigungen für umweltschädliches Verhalten grundsätzlich abzuschaffen sind, wobei mit den Mehreinnahmen nicht nur der öV-Ausbau zu finanzieren ist..

MIT NEIN geantwortet haben insgesamt 27 Teilnehmer, davon 8 Kantone (ZH, UR, SZ, FR, AR, AI, GR, VD), 3 Parteien (FDP, SPS, SVP), 2 Dachorganisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Gemeindeverband, SAB), 5 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, SGV, Arbeitgeberverband, Baumeisterverband, CentrePatronal) sowie 6 Organisationen und 3 weitere Stellungnahmen (u.a. VCS, AllianzöVIni).

Verschiedene (SVP, SGV, Schweiz. Arbeitgeberverband, SPS) sind der Ansicht, dass dies im Widerspruch zu den Anforderungen des Arbeitsmarktes bzgl. Flexibilität steht. SVP, ACS und TCS beurteilen dies als Pendlerstrafe einseitig für Autofahrer, insbesondere aus ländlichen Regionen. Gemäss economiesuisse ist diese Massnahme fiskalquotenerhöhend, die Steuerbelastung nehme zu, auch ZH hat steuerrechtliche und steuersystematische Bedenken. Gemäss UR, AI, GR und SGV werden damit die Randregionen diskriminiert. Die SPS fordert, das Ziel sei mit raumplanerischen Massnahmen zu fördern. FR, VD wäre allenfalls mit einem höheren Niveau (3000 - 3500 Franken) einverstanden. Die HK BS/BL spricht sich für einen zweckgebundenen Einsatz der Einnahmen zugunsten Strasse und Schiene gemäss Nutzerprinzip aus.