Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten
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zusätzlichen Mittel zugunsten des öV wünschbar wäre. economiesuisse lehnt den Pauschalabzug eigentlich ab, sollte er jedoch eingeführt werden, dann beschränkt auf die direkte Bundessteuer.
MIT NEIN geantwortet haben insgesamt 22 Teilnehmer, davon 4 Kantone (BE, SZ, ZG, VD) und die KöV, 2 Parteien (Grüne, GLP), 2 Dachorganisation der Gemeinden, Städte und Berggebiete (Städteverband, Gemeindeverband) sowie 9 Organisationen und 4 weitere Stellungnahmen.
Verschiedene Teilnehmende (Städteverband, BLS, SOB, Lötschberg-Komitee, acsi, AllianzöVIni,
UmweltfreisinnigeSG) sind der Ansicht, dass eine Pauschalierung auch bei den Kantonssteuern grundsätzlich erstrebenswert wäre. Die IGöVCH ist für eine zwingende Vorschrift für eine Obergrenze bei den Kantonen. Die GLP möchte den Verzicht auf einen Fahrkostenabzug bei den Kantonen verbindlich regeln. Andere (FRC, SKS, VCS, WWF und SBN) finden, die Kantone sollten diese Möglichkeit auch haben. BE erachtet diese Beschränkung für nicht zwingend und prüft eine solche Regelung auch bei den kantonalen Steuern. Die KöV erachtet die Umsetzung in der Praxis für nicht sichergestellt und sieht einen Widerspruch zur Steuerharmonisierung. SZ ist gegebenenfalls für eine einheitliche Regelung und auch gemäss ZG ist ein Methodenpluralismus zu vermeiden. Die Grünen sind generell für die Abschaffung von Steuerbegünstigungen für umweltschädliches Verhalten. Die Alpenini würde den Einbezug der Kantonssteuern begrüssen, um die Pendlermobilität weniger zu fördern.
g) Soll die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhaltung der Schieneninfrastruktur der Pri-
vatbahnen – mit Ausnahme der Infrastruktur nationaler Bedeutung – weiterhin gemeinsam
durch Bund und Kantone finanziert werden (heutige Regelung/ FABI-Regelung) oder sollte die-
se – mit entsprechendem finanziellem Ausgleich durch die Kantone - neu gänzlich über den BIF laufen?
Grundtenor
Die Mehrheit der Stellungnahmen (40 von 64) und auch der Kantone spricht sich ganz oder teilweise für eine Änderung und damit für eine Übernahme der Privatbahnfinanzierung durch den Bund bzw. einer entsprechenden Variante in FABI aus, insbesondere mit Blick auf die Gleichbehandlung der Infrastruktur von SBB und Privatbahnen. Die Minderheit (24) ist für die bisherige Lösung, eine weiterhin gemeinsame Finanzierung Bund/Kantone, begründet u.a. mit Subsidiarität bzw. Mitspracherecht.