Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten
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Im Einzelnen
Mit JA geantwortet haben 51 Teilnehmer, nämlich 9 Kantone (BE, LU, UR, GL, ZG, VD, VS, NE, JU), 5 Parteien (CVP, FDP, SPS, Grüne, GLP), 1 Dachorganisationen der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SAB), 4 Dachverbände der Wirtschaft (economiesuisse, Baumeisterverband, Travail.suisse, CentrePatronal) sowie 18 Organisationen und 14 weitere Stellungnahmen.
Teilweise wurden hier analoge Bemerkungen wie zur Vorfinanzierung gemacht. So befürwortet die SPS Mitfinanzierungen nur punktuell, nicht im Sinne einer Bundessparmassnahme. Andere (SAB,
AllianzöVIni, acsi und FRC) fordern auch hier klare Spielregeln. economiesuisse sieht Mitfinanzierungen unter dem Nutzniesserprinzip. Gemäss Transfair muss die Planungshoheit beim Bund bleiben und gemäss ErdölV gilt es sicherzustellen, dass keine Präjudizien geschaffen werden. Die SBB befürwortet auch Mitfinanzierungen nur für mit dem Bund abgestimmte und möglichst wirtschaftliche Projekte. Gemäss DHS dürfen die Projekte STEP nicht zuwiderlaufen. Für den SBN hängt diese Frage von der Beteiligung der Kantone am BIF ab. Andere befürworten Mitfinanzierungen nur in Ausnahmefällen (Lötschberg-Komitee), um vorgesehene Projekte zu beschleunigen (SBN), unter gewissen Bedingungen zugunsten von RPV-Projekten (VCS, AllianzöVIni) oder in Berücksichtigung der unterschiedlichen Finanzkraft (UmweltfreisinnigenSG). Die SOB äussert auch hinsichtlich Mitfinanzierungen Vorbehalte, da die Güterverkehrsbedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden und die Gefahr suboptimaler Lösungen besteht. Verschiedene Zentralschweizer Interessenverbände nennen als Bsp. für eine Mitfinanzierung den Tiefbahnhof Luzern durch die Zentralschweizer Kantone.
Mit TEILWEISE einverstanden geantwortet haben 7 Teilnehmer, davon 5 Kantone (SZ, SO, GR, AG, TI) und 2 Organisationen (Alpenini, BLS).
Die Kantone sprechen sich insbesondere gegen eine Doppelfinanzierung (BIF und Projektbeiträge) aus und würden bei einem Wegfall der Beiträge in den BIF projektbezogenen Beiträgen zustimmen. Die BLS hat Vorbehalte und befürchtet auch bei Mitfinanzierungen eine Aushöhlung der Planungshoheit des Bundes, eine ungenügende Berücksichtigung des Güterverkehrs und einen schleichenden Rückzug des Bundes aus der Finanzierungsverantwortung.
MIT NEIN geantwortet haben 5 Teilnehmer, davon die KöV und 3 Kantone (FR, BL, GE) sowie 1 Dachverband der Wirtschaft (SGB).
Die KöV und GE fordern keine Doppelfinanzierung durch die Kantone, keine Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen und klare Abgrenzungen zu Infrastrukturfondsprojekten. Eine projektbezogene Mitfinanzierungspflicht wäre dann in Ordnung, wenn kein Pauschalbetrag in den BIF geleistet werden muss. Gemäss FR widerspricht dies den Zielen des Fonds, BL fehlen die klaren Kriterien.