Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/110: Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI; Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für den öffentlichen Verkehr») · 76 Seiten

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sehen Vorfinanzierungen nur in Ausnahmefällen. Gemäss ErdölV gilt es sicherzustellen, dass keine Präjudizien geschaffen werden. Die SPS befürwortet eine Vorfinanzierung nur punktuell unter restriktiven Bedingungen und nicht im Sinne einer Bundessparmassnahme. Die CVP fordert Lösungen für finanzschwache Kantone. VD hält fest, dass die Planungskosten in der Planung des Bundes enthalten sein müssen. Die SOB äussert Vorbehalte, zumal die Güterverkehrsbedürfnisse nicht ausreichend berücksichtigt werden und die Gefahr suboptimaler Lösungen besteht. Die MGB begrüsst Vorfinanzierungen nur, wenn dies nicht zulasten der Mittel für den Substanzerhalt geht. Für die KöVZCH kommt sie nur für Infrastrukturen des Regionalverkehrs in Frage.

Mit TEILWEISE einverstanden geantwortet haben 3 Teilnehmer, nämlich 1 Dachverband der Wirtschaft (SGB) sowie 2 Organisationen (Alpenini, BLS). Der SGB ist eher skeptisch. Die BLS hat Vorbehalte und sieht als Gefahren die Aushöhlung der Planungshoheit des Bundes, eine ungenügende Berücksichtigung des Güterverkehrs und einen schleichenden Rückzug des Bundes aus der Finanzierungsverantwortung.

MIT NEIN geantwortet haben 5 Teilnehmer, davon 2 Kantone (FR, BL) sowie die 3 Organisationen. BL lehnt eine Vorfinanzierung ab, weil die Bahninfrastruktur als Gesamtsystem zu entwickeln ist und der Bund den Ablauf der Realisierung der nationalen Infrastrukturmassnahmen unter Beachtung des Nutzens für das Gesamtsystem definieren sollte. Zudem könnten finanzstarke Kantone durch Vorfinanzierungen indirekt die Vergabe der Bundesmittel beeinflussen, da durch vorfinanzierte Infrastrukturen das Kosten-Nutzen-Verhältnis anderer Projekte beeinflusst werden könnte. Auch ACS, FRS und VSAI befürchten unerwünschte Präjudizien.

b) Sind Sie damit einverstanden, dass die Kantone einzelne Projekte unter gewissen Bedin-

gungen mitfinanzieren können?

Grundtenor

Die grosse Mehrheit derjenigen, die diese Frage beantwortet haben (51 von 63), sind einverstanden damit, dass die Kantone einzelne Projekte unter gewissen Bedingungen mitfinanzieren können. Auch die Mehrheit der sich äussernden Kantone hat mit JA geantwortet. Die NEIN-Stimmen (5) beziehen sich auf eine Doppelfinanzierung in Form einer Pauschale in den BIF und projektbezogener Beiträge.