Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/113: Teilrevision des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe (Medizinalberufegesetz, MedBG) · 54 Seiten

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Grundlage. Diese Kenntnisse sind heute schon ein integraler Teil der Ausbildung und der eidgenössischen Schlussprüfung. Die ETH schlägt drei alternative Varianten für den Buchstaben i vor, die sie für gleichwertig hält: 1° Der Begriff «wissenschaftlich» würde durch «fachlich» ersetzt; 2° Buchstabe i würde hinfällig und im Gegenzug Buchstabe d wie folgt angepasst: «kennen die wichtigsten komplementärmedizinischen und nichtmedikamentösen Therapien für Mensch und Tier»; oder 3° nach Buchstabe d wäre ein neuer Buchstabe mit folgendem Wortlaut einzuführen: «kennen die wichtigsten komplementärmedizinischen Therapien für Mensch und Tier».

Der Schweizerische Apothekerverband (pharmaSuisse) ist der Ansicht, dass die komplementärmedizinischen Arzneimittel durch Buchstabe a abgedeckt sind, ausser wenn man entgegen der Definition im Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte vom 15. Dezember 2000 (Heilmittelgesetz, HMG) davon ausgeht, dass es keine Arzneimittel sind. Auch ZG beantragt die Streichung von Buchstabe i. Der Kanton hält die Wiederholung von Buchstabe a in Buchstabe i für sach- und fachfremd. Es liege gerade im Wesen dieser Methoden, dass sie sich der traditionellen Wissenschaft entziehen. Von einer wissenschaftlichen Grundlage zu sprechen, erscheint daher nicht angezeigt. ZG beantragt, Buchstabe a wie folgt zu ergänzen: «...unter angemessener Berücksichtigung komplementär- und alternativmedizinischer Arzneimittel».

Der Ärzteve. GR schlägt eine Formulierung analog zu Buchstabe c vor.

Die SAMW fragt sich, weshalb Pharmazeuten nicht die gleichen Bedingungen haben wie Ärzte oder Zahnärzte, sondern «die wissenschaftlichen Grundlagen der Komplementärmedizin verstehen sollen». Es ist nicht einleuchtend, warum Pharmazeuten nicht auch etwas über die Wirksamkeit dieser Verfahren wissen müssen.

Der asep ist prinzipiell einverstanden, sofern dies in einem vernünftigen Masse stattfindet. Man muss sich bewusst sein, dass Erhöhungen der Studiumslast einen Verlust an Tiefe in anderen wichtigen Themen bewirken können. Es muss gewährleistet werden, dass die Ausweitung nicht auf Kosten der Schulmedizin erfolgt und dass die Studierenden nicht höhere Studiengebühren ertragen müssen. Der Artikel 118a BV wurde vom Volk genehmigt, deshalb sollen die Institutionen für die Kosten aufkommen.

Senesuisse ist der Ansicht, dass berufsspezifische Lernziele nicht in ein Gesetz gehören und dass die vorgeschlagene Formulierung einerseits zu detailliert ist für einen Gesetzestext und andererseits zu allgemein gehalten, um Aufnahme in den Lernzielkatalog zu finden. Auch für die AGZG gehören Ausbildungsziele nicht ins Gesetz, sondern in einen untergeordneten Text wie den Lernzielkatalog.

Die SVP unterstützt diesen Vorschlag, der Artikel 118a BV und damit dem Volkswillen entspricht. Sie weist jedoch darauf hin, dass für manche Ärzte, insbesondere Spezialisten der Chirurgie, Orthopädie oder Zahnmedizin die Komplementärmedizin in der Regel nicht anwendbar ist. Die Formulierung «angemessene Grundkenntnisse» ist nach Auffassung der SVP so zu verstehen, dass aus diesem neuen Ausbildungsziel keine einseitige Förderung zu Lasten anderer Bereiche resultieren darf. Es soll dem angehenden Arzt überlassen sein, in welchen Bereichen und Fähigkeiten er sich aus- und weiterbilden will.

Die UNION stimmt der Revision grundsätzlich zu, hält jedoch den Begriff der «Angemessenheit» für unscharf und konkretisierungsbedürftig. Für die Umsetzung der Ausbildungsziele muss das Gesetz die Kantone ausdrücklich in die Pflicht nehmen.

Der SDV unterstützt die Aufnahme der Methoden und Therapieansätze der Komplementärmedizin in die Lernziele.

Auch Santésuisse begrüsst die vorgenommenen Korrekturen im Bereich Komplementärmedizin und hält die Aus- und Weiterbildungsziele für angemessen und richtig.

Artikel 10 Buchstabe i

Die CVP stellt fest, dass die Komplementärmedizin für die Bevölkerung einen wichtigen Teil des Gesundheitssystems darstellt. Die Partei steht der Integration komplementärmedizinischer Verfahren in die Ausbildung von Ärzten, Chiropraktikern, Zahnärzten und Apothekern daher positiv gegenüber.