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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 8 _____________________________________________________________________________________
eine grössere Infrastruktur benötigen, ist diese Entwicklung weniger wahrscheinlich: Der Einsatz moderner Raketen mittlerer und grosser Reichweiten ist kaum ohne Duldung des Staates möglich, von dem aus es abgefeuert würde, und Analoges gilt auch für Kampfflugzeuge. (Die Verwendung von Schiffen wäre denkbar, aber es wäre schwierig, grosse Systeme unauffällig zu verladen.)
Deshalb muss die Frage, was ein militärischer Angriff ist, immer wieder neu beurteilt werden, und es kann nötig werden, den Einsatz militärischer Mittel zu regeln für den Fall, dass terroristische Gruppierungen militärische Waffen einsetzen.
Eine militärische Bedrohung für die Schweiz, sei sie direkt gegen die Schweiz gerichtet oder Folge bewaffneter Konflikte in oder zwischen anderen Staaten, hat gegenwärtig eine sehr geringe Wahrscheinlichkeit. Niemand erwartet, dass Staaten im Umfeld der Schweiz sie militärisch angreifen werden. Das heisst nicht, dass die Beziehungen zu diesen Staaten in jeder Hinsicht konfliktfrei sein müssen. Es gibt sehr wohl Interessendivergenzen zwischen der Schweiz und anderen Ländern in der gleichen Region; die Anwendung militärischer Gewalt wird aber von keiner Seite als eine auch nur zu erwägende Option angesehen. Unterschiede bestehen in der Einschätzung der mittel- und längerfristigen Bedrohung durch einen militärischen Angriff. Ob der russisch-georgische Krieg im Sommer 2008 Vorbote einer Trendumkehr ist, erscheint ungewiss, zumal er aus spezifischen lokalen Ursachen und einem unüblichen Mass an Fehlkalkulationen ausbrach . Der Bundesrat betrachtet die Wahrscheinlichkeit eines militärischen Angriffs auf die Schweiz für die absehbare Zukunft als gering. Sie darf aber wegen der enormen Konsequenzen dennoch keinesfalls ignoriert werden.
Nötigung mit wirtschaftlichen Mitteln: Solange der Wirtschaftsverkehr grundsätzlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten funktioniert, ist er nicht Gegenstand der Sicherheitspolitik. Wenn aber Waren- und Kapitalströme aus machtpolitischen Motiven manipuliert werden, ist die Sicherheitspolitik berührt. Im Energiebereich gibt es einige Beispiele, von der Erdölkrise 1973 bis zu Lieferunterbrüchen in Osteuropa in den vergangenen Jahren. Kurzfristig können solche Nötigungsversuche ähnliche Auswirkungen haben wie Versorgungsstörungen durch Konflikte, an denen die Schweiz nicht beteiligt ist. Die Bedrohung, und damit der Bezug zur Sicherheitspolitik, wäre aber grösser, wenn sie ausdrücklich auf die Schweiz gerichtet wäre und der Versorgungsunterbruch länger andauern könnte. Es ist durchaus auch möglich, dass nicht nur die Energieversorgung als Druckmittel eingesetzt wird, sondern andere Wirtschaftsbereiche unter massiven Druck ausländischer Staaten geraten, die damit macht- oder wirtschaftspolitische Ziele verfolgen.
Verbotener Nachrichtendienst: Spionage hat in den letzten Jahren zugenommen. Ausländische Nachrichtendienste sind in der Schweiz oder gegen schweizerische Interessen im Ausland aktiv. Dies wird auch dadurch beeinflusst, dass viele internationale Institutionen in der Schweiz ihren Sitz haben. Einige Ausländergemeinschaften werden von ihren Herkunftsstaaten ausgeforscht. Die Schweiz als Wirtschafts- und Forschungsstandort ist attraktiv für Wirtschaftsspionage, die auch durch staatliche Akteure mit elektronischen Mitteln betrieben wird. So wurden in jüngster Zeit Netzwerke von Schweizer Behörden und Rüstungsunternehmen angegriffen, zumeist erfolglos. Der verbotene Nachrichtendienst wird ein Problem bleiben.