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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 14 _____________________________________________________________________________________

Die Verwundbarkeit der Gesellschaft ist im Zuge der Urbanisierung angestiegen und wird weiter zunehmen. Die extremste und weitreichendste Form staatlicher Gefährdung

– ein militärischer Angriff durch einen anderen Staat – hat zwar an Bedeutung verloren; die Möglichkeiten, das Funktionieren von Staaten und ihren Gesellschaft auf andere Weise zu beeinträchtigen, sind gleichzeitig aber grösser und vielfältiger geworden. Der Grund dafür liegt in der fortschreitenden globalen Vernetzung, in Wirtschaft, Gesellschaft, vor allem aber auch in der Technologie. Dies erhöht – neben allen Vorzügen – auch Abhängigkeit und Störanfälligkeit.

Das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft hängt von einer Reihe elementarer Infrastrukturen ab, wie Energie-, Informatik- oder Verkehrsinfrastruktur. Sie gewährleisten den kontinuierlichen Fluss von Informationen, Energie, Waren und Personen. Grossflächige oder anhaltende Störungen und Ausfälle dieser kritischen Infrastrukturen können gravierende Konsequenzen für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft haben. Aufrechterhaltung, Schutz und – im Fall von Störungen oder Ausfällen – die möglichst rasche Instandstellung kritischer Infrastrukturen ist deshalb zu einem wichtigen staatlichen Anliegen geworden.8

Es gibt unterschiedliche Arten von kritischen Infrastrukturen, die gegenüber unterschiedlichen Arten von Einwirkungen besonders empfindlich sind. Es gibt kritische Infrastrukturen, die vor allem gegenüber physischen Einwirkungen, sprich: Anschlägen oder Angriffen mit physischen Mitteln (z.B. durch Terrorismus), anfällig sind. Dazu gehören insbesondere

- die gesamte Verkehrsinfrastruktur mit Flughäfen, Bahnhöfen, Bahnlinien, Transversalen, Tunnels und Brücken;

- die Energieproduktions-, Energiespeicher- und -verteilanlagen wie Kernkraftwerke, Wasserkraftwerke, Staudämme oder Hochspannungsnetze;

- sowie Telekommunikations- und Sendeanlagen, z.B. von Radio, Fernsehen.

Daneben gibt es kritische Infrastrukturen, die vor allem gegenüber elektronischer Einwirkung, sprich: Hacker- oder Cyber-Angriffen, verletzbar sind – dazu gehören:

- zentrale Rechenzentren und Serversysteme;

- der elektronische Zahlungsverkehr;

- zentrale Verkehrssteuerungsanlagen (für Bahn, Strasse und Luft);

- Elektrizitätsverteilzentren;

- Telekommunikationsnetze mit Zugriffsmöglichkeiten auf schützenswerte Daten;

- oder grosse Logistikzentren (zur Lagerung und Verteilung wichtiger Güter).

8 Die Widerstands- und Regenerationsfähigkeit solch kritischer Infrastrukturen wird auch mit dem Begriff der Resilienz umschrieben. Es ist Aufgabe des Staates, diese Resilienz in Zusammenarbeit mit privaten Betreibern zu stärken, um das Funktionieren der kritischen Infrastrukturen im Normalbetrieb wie auch im Fall von Störungen oder Ausfällen sicherzustellen. Dies schliesst nicht nur Massnahmen zum Schutz solcher Infrastrukturen ein, sondern beginnt bereits bei deren Planung, Bau und Alltagsbetrieb. Der Bundesrat hat 2009 in seiner Grundstrategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen dargelegt, dass Staat und Wirtschaft vermehrte Anstrengungen treffen müssen, um die Widerstands- und Regenerationsfähigkeit der kritischen Infrastrukturen zu stärken.