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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 17 _____________________________________________________________________________________
Theoretisch verfügbare militärische Fähigkeiten, reale Einschränkungen:
- Einerseits sind die Fähigkeiten der EU und der Nato gewachsen. Beide haben ihre
militärischen und - im Fall der EU auch zivilen - Instrumente für Interventionen in Krisengebieten erweitert und mehrere Friedens- und Wiederaufbauoperationen lanciert. Die Armeen vieler Staaten Europas werden auf kleinere, flexiblere und über weite Distanzen verlegbare Einsatzkräfte ausgerichtet, zu Lasten der Territorialverteidigung gegen einen konventionellen Angreifer.
- Anderseits hat sich gezeigt, dass die EU nach wie vor nur kleinere militärische Ein-
sätze führen kann und dass einzelne Staaten nationale Interessen und geschichtlich gewachsene Prioritäten haben, die nicht von allen EU-Mitgliedern geteilt werden. In der Nato sind grosse Mitgliedstaaten unilateral vorgegangen und haben - zumindest solange der Einsatz auf Kurs zu sein schien - auf "Koalitionen von Willigen" gesetzt, um sich aufwendige Entscheidungsprozesse in der Allianz zu ersparen.
Vom Zivilen zum Militärischen, vom Militärischen zum Zivilen:
- Einerseits sind die EU und die Nato bezüglich Ursprung und Entwicklung während
der ersten Jahrzehnte ihrer Existenz fest in separaten Sachbereichen verankert. Die EU hat ihren Ursprung im wirtschaftlichen Bereich, obwohl sie von Anfang an auch als grosses europäisches Friedensprojekt konzipiert war. Die Nato wurde als Verteidigungsbündnis der USA, Kanada und westeuropäischer Staaten gegen die militärische Bedrohung durch die Sowjetunion gegründet.
- Anderseits ist festzustellen, dass die EU sich zunehmend in der Sicherheitspolitik
engagiert. Sie führt friedensfördernde Einsätze, und die polizeiliche, gerichtliche und nachrichtendienstliche Kooperation im Innern wird ausgebaut. Die Nato hat in einem ersten Schritt in den neunziger Jahren die Führung von Friedensförderungseinsätzen unter Mandat des UNO-Sicherheitsrates übernommen, und sie beschäftigt sich nun zunehmend auch mit nichtmilitärischen Bedrohungen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass die EU und die Nato die sicherheitspolitisch wichtigsten Organisationen in Europa sind und dass ihr Engagement auch die Sicherheit der Schweiz stärkt. Während des Kalten Krieges stand in dieser Hinsicht die Nato im Vordergrund. Gegenwärtig ist es jedoch immer stärker die EU. Diese hat sich seit 2003 zu einer immer wichtigeren Akteurin auf dem Gebiet der Friedensförderung entwickelt. Sie hat inzwischen zahlreiche zivile und militärische Friedensförderungseinsätze inner- und ausserhalb Europas durchgeführt. Die Schweiz beteiligt(e) sich an mehreren dieser Operationen. Bisher schloss die Schweiz jeweils für die Teilnahme an jeder dieser Friedensförderungseinsätze ein spezielles Abkommen mit der EU ab. Ein Rahmenabkommen für die Teilnahme an solchen Einsätzen könnte diese speziellen Einzelabkommen ersetzen. Ein solches Rahmenabkommen würde die grundsätzlichen Modalitäten regeln, die für alle künftigen Teilnahmen der Schweiz an zivilen und militärischen Friedensförderungseinsätzen der EU gelten.
Für die Zusammenarbeit mit der Nato und ihren Mitgliedstaaten besteht ein spezielles Gefäss: die Partnerschaft für den Frieden, die 1994 lanciert wurde, um einen Rahmen für Zusammenarbeit und Konsultationen zwischen der Nato, ihren Mitgliedern und Staaten, die nicht der Allianz angehören, zu schaffen. Die Partnerschaft hat dazu beigetragen, die Fähigkeiten zur Zusammenarbeit in der militärischen Friedensförderung zu verbessern, und sie hat den sicherheitspolitischen und militärischen Wandel in vielen