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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten

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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 20 _____________________________________________________________________________________

d Wahrung der Interessen  Wahrung der Interessen der Schweiz

der Schweiz im Ausland  Schutz von Schweizer Staatsangehörigen im Ausland und Beiträge zum internatio-  Humanitäre Hilfe bei Kriegen und Katastrophen

nalen Krisenmanagement  Friedensfördernde und vertrauensbildende Massnahmen

Die Kantone und Gemeinden sind primär für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Alltag und für die Prävention und Bewältigung von Katastrophen sowie anderen Notlagen zuständig (a, b). Der Bund nimmt Aufgaben wahr, welche die Sicherheit der Schweiz und ihrer Institutionen als Ganzes oder im Ausland betreffen (c, d). Zusätzlich übernimmt er einzelne Aufgaben in den Bereichen a und b und unterstützt die Kantone subsidiär, d.h. wenn deren Mittel nicht genügen. Es sind aber auch Ereignisse vorstellbar, zu deren Bewältigung die Federführung zwischen Bund und Kanton erst im konkreten Fall bestimmt und dem dafür am besten geeigneten Partner zugewiesen würde. Die Exekutiven von Bund und Kantonen sind sich bewusst, dass sie trotz aufgeteilter Kompetenzen eine gemeinsame politische Verantwortung haben: Sicherheitspolitik ist Sache des Bundes und der Kantone.

43 Hauptkomponenten der Strategie

Die beiden Hauptkomponenten zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz sind wie bis anhin die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Dritten innerhalb der Schweiz und mit dem grenznahen Ausland10 sowie die Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. Die bisherige Strategie Sicherheit durch Kooperation gilt somit weiterhin als Grundstrategie der schweizerischen Sicherheitspolitik.

431 Zusammenarbeit im Inland: Sicherheitsverbund Schweiz

Bund und Kantone machten bei der Durchführung von sicherheitspolitisch relevanten Grossanlässen11 und der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen12 die Erfahrung, dass kohärente gemeinsame Lösungen nötig sind, und in manchen Fällen auch internationale Unterstützung. Sie wollen das Prinzip der vernetzten Sicherheit innerhalb der Schweiz und mit dem grenznahen Ausland künftig in Form des Sicherheitsverbunds Schweiz (SVS) umsetzen.

Der Sicherheitsverbund Schweiz vereinigt und koordiniert die Leistungen aller nationalen Sicherheitsakteure (im Einzelfall auch Unterstützung aus dem Ausland), sodass die Schweiz flexibel, umfassend, rechtzeitig und wirkungsvoll auf sicherheitspolitische Bedrohungen und Gefahren in der Schweiz und im grenznahen Ausland reagieren kann. Damit soll das im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 als umfassende flexible Sicherheitskooperation im Inland skizzierte und als Nationale Sicherheitskooperation in Teilen ausgearbeitete Konzept weiterentwickelt und realisiert werden.

10 Mit dem grenznahen Ausland sind an die Schweiz angrenzende Regionen der Nachbarländer gemeint, mit denen oft Vereinbarungen zur gegenseitigen Unterstützung z.B. bei Katastrophen bestehen.

11 WEF in Davos, G-8-Treffen 2003 im Genferseegebiet, EURO 2008.

12 Unwetter 1999, 2005 und 2007, Stürme Lothar und Vivian, indirekt Pandemien (SARS, Vogelgrippe, H1N1).