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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 71 _____________________________________________________________________________________
veranstaltungen bewährt. Die GIP ist auch zuständig, wenn es darum geht, beim Bundesrat subsidiäre Unterstützung durch Bundesmittel oder ausländische Einsatzkräfte zu beantragen54 und den Nachrichtenverbund Schweiz55 zu aktivieren.
Im Bereich der Katastrophenhilfe und der Hilfe in Notlagen spielt grundsätzlich die Nachbarschaftshilfe; zum Teil gibt es auch regionale Vereinbarungen. Überregional gibt es wenige bindende Vereinbarungen zwischen den Kantonen; auf nationaler Ebene schlossen die Kantone 2005 eine entsprechende Vereinbarung ab.56 Die Bewältigung von Schadenereignissen in den vergangenen Jahren (Sturm Lothar 1999, Hochwasser 2005 und 2007) hat aufgezeigt, dass die Führungs- und Einsatzkräfte der Kantone, insbesondere die Feuerwehr und der Zivilschutz, sich rasch, unbürokratisch, wirksam und über längere Zeit gegenseitig unterstützen können.
Seit Herbst 2009 sind die Stabschefs der Kantonalen Führungsorgane im Rahmen der Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für Militär, Bevölkerungsschutz und Zivilschutz in einer interkantonalen Plattform zusammengeschlossen. Gleiches gilt für die ABC-Koordinatoren der Kantone und des Bundes. Diese Plattformen dienen aber in erster Linie der Koordination vorsorglicher Massnahmen und nicht der Ereignisbewältigung.
63 Defizite im sicherheitspolitischen Krisenmanagement
Die Koordination zwischen dem Bund, den Kantonen und Dritten soll verbessert werden. Die bestehenden Organe und Stäbe sind noch nicht ausreichend in der Lage, kohärente und vernetzte Strategien zu entwickeln und die dazu nötigen Entscheide und Massnahmen sowohl auf der politisch-strategischen als auch auf der operativen Stufe horizontal und vertikal aufeinander abzustimmen.
Nur im Bereich der Polizei existieren Strukturen und Entscheidabläufe, die alle Kantone und die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Bund abdecken. Im Bereich der Katastrophen- und Nothilfe fehlen zum Voraus festgelegte kantonsübergreifende Koordinations- und Führungsstrukturen sowie verbindliche und standardisierte Abläufe, die in Krisen eine effiziente Zusammenarbeit unter den Kantonen und zwischen den Kantonen und dem Bund fördern. Dieser Mangel kann sich insbesondere bei grossflächigen Krisen, die ohne grosse Vorwarnzeit eintreffen, negativ auswirken. Wenn 26 Kantonsregierungen und Kantonale Führungsorgane gleichzeitig in der Verantwortung stehen und im Einsatz sind, ohne eingeübte Koordinationsmechanismen zu haben, besteht die Gefahr, dass die Verständigung über die gemeinsame Bewältigung des Ereig-
54 An ihrer Frühjahrsversammlung 2007 beschloss die KKJPD, dass Gesuche um subsidiäre Armeeunterstützung im Bereich der inneren Sicherheit künftig immer auf Vorschlag der Arbeitsgruppe Operationen (AGOP) durch die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit (GIP) an den Bundesrat gestellt werden sollen.
55 Im Rahmen des Nachrichtenverbunds machen sich mit Sicherheitsfragen befasste Behörden von Bund und Kantonen lagerelevante Informationen gegenseitig zugänglich. Ein solcher durch das Bundeslagezentrum des NDB geführter Nachrichtenverbund besteht bereits in der normalen Lage. Bei einem sicherheitspolitisch bedeutenden Ereignis wird er ausgebaut, und unter Einbezug aller Partner wird ein umfassendes Lagebild erstellt und laufend aktualisiert. Dieses Lagebild ist für alle angeschlossenen Stellen auf einer geschützten elektronischen Plattform abrufbar.
56 Vereinbarung vom 13. Mai 2005 über die interkantonale Hilfeleistung durch den Zivilschutz bei Katastrophen und Notlagen (von sämtlichen Kantonen unterzeichnet).