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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 70 _____________________________________________________________________________________
schuss des Bundesrates bereitet die Geschäfte für den Sicherheitsausschuss des Bundesrates und die Lenkungsgruppe Sicherheit vor.
62 Kantone
Das Krisenmanagement auf Stufe Kanton ist mit jenem des Bundes vergleichbar. Primär sind dafür die Direktionen bzw. Departemente sowie kantonalen Ämter verantwortlich. Sie bereiten sich inhaltlich und organisatorisch (Task Forces, Sonderstäbe) auf die Bewältigung von Krisenlagen vor und sie stellen der kantonalen Exekutive entsprechende Anträge.
Innerhalb des Kantonsgebiets trägt die Kantonsregierung die politische Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung. Wie der Bund arbeiten die Kantone im Ereignis- oder Krisenfall solange wie möglich in ihren ordentlichen Strukturen: Bei Alltagsereignissen führt ein Einsatzleiter oder eine Einsatzleiterin - in der Regel eine Führungskraft der Polizei oder Feuerwehr - die Partnerorganisationen. Wenn mehrere Partnerorganisationen zusammen über längere Zeit im Grosseinsatz stehen, übernimmt das Kantonale Führungsorgan (KFO) die Koordination der Mittel und die Sicherstellung der Verbindung zu den vorgesetzten Regierungsstellen. Das KFO steht bei Katastrophen und Notlagen immer in der Führungsverantwortung, die operative Führung der Einsatzkräfte delegiert es aber in der Regel an die Führungskräfte der eingesetzten Formationen. Das KFO beurteilt die Bedrohungen und Gefahren und veranlasst Planungen und Vorbereitungen. Es berät die Exekutive und schlägt allfällige Notmassnahmen vor. Im Einsatz koordiniert bzw. führt das KFO den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben, Zivilschutz sowie Dritten (z.B. Armee oder zivile Partner). Das KFO besteht in der Regel aus der Leitung, Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und den Ressortchefs oder -chefinnen von Polizei, Feuerwehr, Gesundheitswesen, technischen Betrieben und Zivilschutz. Bei Bedarf werden weitere Spezialisten oder Spezialistinnen aufgeboten.
Im Bereich der Polizei arbeiten die Kantone in Konkordaten zusammen.53 Kann ein Polizeikorps ein Ereignis mit eigenen Mitteln nicht bewältigen, fordert es in einem ersten Schritt die Unterstützung eines oder mehrerer Polizeikorps aus dem eigenen Polizeikonkordat an. Genügt dies nicht, kommt die Vereinbarung über die interkantonale Polizeizusammenarbeit zum Tragen, welche die Grundsätze für die gegenseitige Hilfe und die finanziellen Abgeltungen für interkantonale Polizeieinsätze regelt. Der Kanton richtet ein Unterstützungsgesuch an die Arbeitsgruppe Operationen der Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz. Diese prüft das Gesuch und leitet es mit einem Antrag zum Entscheid an die Arbeitsgruppe Gesamtschweizerische Interkantonale Polizeizusammenarbeit bei besonderen Ereignissen (GIP) weiter. Diese tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten oder der Präsidentin der KKJPD und besteht aus den Polizeidirektorinnen und -direktoren der betroffenen Kantone, den Präsidien der Polizeikonkordate, dem Präsidenten oder der Präsidentin der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und dem Direktor oder der Direktorin des Bundesamtes für Polizei. Die interkantonale Polizeizusammenarbeit ist etabliert und hat sich bei Ereignissen wie dem jährlich stattfindenden WEF, der EURO 2008 und anderen Gross-
53 Ausnahmen sind der Kanton und die Stadt Zürich und der Kanton Tessin, die keinem Polizeikonkordat angehören.