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Vernehmlassung 2010/14: Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz · 84 Seiten
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SIPOL B: Entwurf, 14. April 2010 Seite 72 _____________________________________________________________________________________
nisses, die Kommunikation, die Verteilung der Mittel und die Koordination mit dem Bund oder gar mit dem Ausland viel Zeit in Anspruch nimmt, die gerade in Krisen kostbar ist.
Der Bund hat mit dem Bundesrat, seinem Sicherheitsausschuss, der Lenkungsgruppe Sicherheit und Sonderstäben Gremien, die für die Bewältigung von Krisen auf Stufe Bund vorgesehen sind. Die Kantone sind in einzelnen beratenden und vorbereitenden Gremien des Bundes vertreten.57 Zu verbessern ist die Koordination auf Bundesebene und die Zusammenarbeit zwischen den Krisenmanagementorganen von Bund und Kantonen.
Zu den Anliegen der Kantone gehören die Bezeichnung eines einzigen Ansprechpartners auf Stufe Bund für sicherheitspolitische Angelegenheiten, die Einrichtung eines von Bund und Kantonen gemeinsam getragenen Konsultations- und Koordinationsorgans und eine klarere Festlegung, wer in welchen Situationen in der Führungsverantwortung steht, also für die Anordnung von Massnahmen zuständig ist.
64 Schaffung eines Konsultations- und Koordinationsmechanismus SVS
Bund und Kantone wollen die Konsultation und Koordination im Rahmen des Sicherheitsverbunds Schweiz verbessern.
Ein erster Schritt in diese Richtung wurde mit der 2005 geschaffenen Plattform KKJPD-VBS-EJPD-MZDK gemacht – ein Gefäss, in dem gemeinsame Fragestellungen von Bund und Kantonen im Sicherheitsbereich bearbeitet und politischen Entscheiden zugeführt werden können.58 Sie wird von der KKJPD und dem VBS gemeinsam geleitet und besteht aus einer Fachgruppe und einem politischen Gremium. Basierend auf den positiven Erfahrungen – sie wird von allen Seiten als nützlich gewürdigt – soll die Plattform, unter Einbezug auch künftiger Mitglieder, zu einem Mechanismus weiterentwickelt werden, der sich im Alltagsgeschäft mit der sicherheitspolitische Agenda des Sicherheitsverbundes Schweiz, sicherheitspolitischen Lagebeurteilungen, mittel- und langfristigen Nachrichtenbedürfnisse von Bund und Kantonen, sicherheitspolitischen Risikoanalysen und Vorsorgeplanungen beschäftigt und Ausbildungsmassnahmen und Übungen im Sicherheitsverbund Schweiz steuert. Im Ereignisfall soll der Mechanismus dazu dienen, die rasche Entscheidfindung und wirksame Zusammenarbeit aller Akteure bei überregionalen oder nationalen Katastrophen, Notlagen oder Grossereignissen sicherzustellen.
Dieser Mechanismus – der Konsultations- und Koordinationsmechanismus des Sicherheitsverbundes Schweiz (KKM SVS) – soll entscheidende Beiträge dazu leisten, die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen in der Sicherheitspolitik zu verbessern. Die Hauptpartner des Sicherheitsverbundes Schweiz sollen im Mechanismus paritätisch vertreten sein. Der Bundesrat ist mit den Chefs oder den Chefinnen des VBS und des EJPD vertreten, die kantonalen Fachkonferenzen mit den Präsidenten oder Präsidentinnen der KKJPD und der MZDK. Bei Bedarf können weitere Exekutivmitglieder beigezogen werden. Auf der operativen Ebene sind die zuständigen Bundesamtsdirektoren
57 Eine Vertretung der Kantone in entscheidbefugten Bundesgremien steht nicht zur Debatte; sie würde der verfassungsrechtlichen Kompetenzaufteilung grundlegend widersprechen.
58 Die Plattform hat indessen keine Aufgaben im Krisenmanagement.