Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/24: Strukturreform in der beruflichen Vorsorge: Verordnungsänderungen und neue Verordnung über Anlagestiftungen · 69 Seiten

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kungen der Aufsichtstätigkeit vermieden werden. Von der Übernahme tangiert sind ca. 10 Aufsichtsbehörden. In der Verfügung zur Übertragung der Aufsicht wird das Datum festgelegt, an dem die Aufsicht an die neue Behörde übergeht.

Zwecks Verfahrensvereinfachung und um Aufsichtslücken auszuschliessen, können die Handelsregisterämter künftig das BSV als Aufsichtsbehörde aus dem Register streichen und gleichzeitig die in der rechtskräftigen Verfügung genannte neue Aufsichtsbehörde in das Register eintragen.

Art. 26

Art. 26 bestimmt das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2012.

21/69 Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung