Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/28: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2012-2015 (Kulturbotschaft) · 31 Seiten
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1 Ausgangslage
Gemäss Artikel 27 Kulturförderungsgesetz (KFG) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes; darin bestimmt er seine Schwerpunkte für diesen Zeitraum. Der Bund hört die Kantone, Städte und Gemeinden sowie die interessierten Kreise vorgängig an.
Die Kulturbotschaft nennt für alle Förderungsbereiche der Kulturinstitutionen des Bundes (Bundesamt für Kultur, Stiftung Pro Helvetia, Schweizerische Nationalbibliothek, Schweizerisches Nationalmuseum) die Herausforderungen, Ziele, Massnahmen sowie die benötigten Finanzmittel für die Kreditperiode 2012-2015.
2 Zum Anhörungsverfahren und zum Konzept der Auswertung
2.1 Anhörungsverfahren
Am 25. August 2010 eröffnete das EDI die Anhörung zum Entwurf der Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2012-2015 (Kulturbotschaft). Die interessierten Kreise konnten bis zum 24. November 2010 Stellung nehmen. In einzelnen begründeten Ausnahmefällen wurde eine kurze Nachfrist gewährt.
Neben den Regierungen der 26 Kantone wurden 13 politische Parteien, acht Wirtschaftsverbände, sieben interkommunale und interkantonale Organisationen sowie weitere 143 zumeist in Kultur und Bildungswesen tätige Organisationen und Städte begrüsst. Insgesamt wurden 197 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.
Zusammen mit den spontanen Stellungnahmen sind bis zum 1. Dezember 2010 322 Antworten eingegangen. Eine Stellungnahme haben eingereicht: 25 Kantone, 5 politische Parteien (CVP, FDP, Grüne, SP und SVP), 2 Wirtschaftsverbände (economiesuisse, SGB), 3 interkantonale und interkommunale Organisationen (EDK, SAB und SSV), 11 Städte und eine Vielzahl von Organisationen aus Kultur und Bildungswesen. Einzelheiten sind aus dem Verzeichnis der Anhörungsteilnehmenden (Ziff. 5.1) und aus der statistischen Übersicht im Anhang (Ziff. 5.3) ersichtlich.
2.2 Auswertung
Die Kulturbotschaft wirft Fragen auf, die von erheblicher Tragweite für die künftige Kulturpolitik des Bundes sind. Entsprechend lebhaft fielen die Reaktionen aus. Die engagierten und teilweise recht umfangreichen Stellungnahmen sind fundiert begründet und bieten über den Gegenstand der Botschaft hinaus wertvolle Beiträge zu Grundlagen und Leitlinien der schweizerischen Kulturpolitik.
Angesichts der grossen Bandbreite und der Mannigfaltigkeit der Antworten können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen angesprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber unverfälschter Form im Bericht festzuhalten.
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick über die eingereichten Stellungnahmen. Auf die summarische Zusammenfassung der Anhörungsergebnisse zur Botschaft (Ziff. 3) folgt eine Darstellung der Reaktionen zu fünf für die Auswertung ermittelten Kernthemen (Ziff. 2.3 und 4). Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Anhörungsteilnehmenden, ein Abkürzungsverzeichnis und eine statistische Übersicht (Ziff. 5). Für weitere Einzelheiten sei auf die Anhörungsantworten verwiesen, die beim BAK nach Voranmeldung eingesehen werden können.