Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 28 Seiten
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Geologisch geeignete Standortgebiete: Vorschlag und sicherheitstechnische Begutachtung
4 Geologisch geeignete Standortgebiete: Vorschlag und sicherheitstechnische Begutachtung
Im Folgenden werden diejenigen Berichte, Gutachten und Stellungnahmen zusammengefasst, die im Rahmen der Etappe 1 erarbeitet worden sind und sich auf die Sicherheit von geologischen Tiefenlagern beziehen.
4.1 Vorschlag der Nagra für geologisch geeignete Standortgebiete
Am 17. Oktober 2008 hat die Nagra geologische Standortgebiete
vorgeschlagen, die für den Bau eines Lagers für schwach- und mit-
telaktive Abfälle (SMA) und/oder ein Lager für hochaktive Abfälle (HAA) beziehungsweise für ein so genanntes Kombilager (Lager für
alle Abfallkategorien) in Frage kommen. Die Nagra musste sich dabei an die Vorgaben aus dem Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager halten und ihre Vorschläge ausschliesslich auf-
grund der dort definierten Kriterien zur Sicherheit und zur
technischen Machbarkeit dokumentieren, beurteilen und begrün-
den.
Die Nagra hatte den Auftrag aufzuzeigen,
1. wie die Zuteilung der Abfälle auf die beiden Lagertypen (SMA- und HAA-Lager) erfolgen soll,
2. welche geologischen Anforderungen ein Standort aufgrund der zugeteilten Abfälle erfüllen muss,
3. welche geologisch-tektonischen Grossräume den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen,
4. welche die potenziellen Wirtgesteine in diesen Grossräumen sind
5. und wo diese Wirtgesteine in geeigneter Tiefe, Mächtigkeit und Ausdehnung vorkommen.
In einem schrittweisen Vorgehen identifizierte die Nagra aufgrund der Kriterien des Konzeptteils Sachplan geologische Tiefenlager sechs potenzielle Standortgebiete, die sich für die Lagerung der schwach- und mittelaktiven Abfälle eignen:
– Bözberg (Kanton Aargau) mit dem Wirtgestein Opalinuston und seinen Rahmengesteinen
– Jura-Südfuss (Kantone Aargau und Solothurn) mit den Wirtgesteinen Opalinuston (und seinen
Rahmengesteinen) und den Effinger Schichten
– Nördlich Lägeren (Kantone Aargau und Zürich) mit den Wirtgesteinen Opalinuston und «Brauner
Dogger» (Tongesteinsabfolge) mit ihren Rahmengesteinen
– Südranden (Kanton Schaffhausen) mit dem Wirtgestein Opalinuston und seinen Rahmengesteinen
– Wellenberg (Kantone Nidwalden und Obwalden) mit dem Wirtgestein Mergel-Formationen des
Helvetikums
– Zürcher Weinland (Kantone Thurgau und Zürich) mit den Wirtgesteinen Opalinuston und «Brauner
Dogger» (Tongesteinsabfolge) mit ihren Rahmengesteinen