Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 28 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht
Abkürzungsverzeichnis und Glossar
Abkürzungsverzeichnis und Glossar
ARE Bundesamt für Raumentwicklung
BAFU Bundesamt für Umwelt
BeKo-Schweiz Deutsche Begleitkommission Schweiz
BFE Bundesamt für Energie
BLN Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Be-
deutung (BLN) wurde 1977 vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Es soll den Schutz und die Pflege der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz gewährleisten.
BMU Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit
EKRA-Konzept 1999 setzte das UVEK die Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radio-
aktive Abfälle» (EKRA) ein. Diese erhielt den Auftrag, Grundlagen zu erarbeiten, um die zur Debatte stehenden Entsorgungskonzepte zu vergleichen. Die EKRA kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass einzig die geologische Tiefenlagerung den erforderlichen langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten kann. Sie entwickelte deshalb das Konzept der «kontrollierten geologischen Langzeitlagerung». Dieses verbindet die Endlagerung mit der Möglichkeit der Rückholung und damit mit der Reversibilität. Vor dem Verschluss des Lagers sieht das Konzept unter anderem eine längere Beobachtungsphase sowie den Betrieb eines Pilotlagers vor (Prinzip der Überwachbarkeit). Während dieser Zeit können die Abfälle ohne grösseren Aufwand zurückgeholt werden. Überwachung, Kontrolle und Unterhalt können für mehrere Generationen vorgesehen werden (Prinzip der Rückholbarkeit).
ENHK Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission
ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat
Entsorgungspflichtige Wer eine Kernanlage betreibt oder stilllegt, ist verpflichtet, die aus der Anlage
stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen (Art. 31 KEG). Der Bund ist verantwortlich für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (Art. 33 Abs. 1 Bst. a KEG). Im Hinblick auf die dauernde und sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen haben die Betreiber der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und die Schweizerische Eidgenossenschaft 1972 die Nagra gegründet.
ESchT Im Juni 2006 hat das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit die «Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager» einberufen. Die Expertengruppe soll Fragen des Bundesministeriums und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) zum Sachplan geologische Tiefenlager beantworten sowie das schweizerische Standortauswahlverfahren fachlich begleiten.
Geologisches Das geologische Standortgebiet wird durch die für die Lagerung der radio-Standortgebiet aktiven Abfälle geeigneten geologischen Gesteinskörper im Untergrund de-
finiert.