Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 28 Seiten

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Abkürzungsverzeichnis und Glossar

Abkürzungsverzeichnis und Glossar

ARE Bundesamt für Raumentwicklung

BAFU Bundesamt für Umwelt

BeKo-Schweiz Deutsche Begleitkommission Schweiz

BFE Bundesamt für Energie

BLN Das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Be-

deutung (BLN) wurde 1977 vom Bundesrat in Kraft gesetzt. Es soll den Schutz und die Pflege der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz gewährleisten.

BMU Deutsches Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-

sicherheit

EKRA-Konzept 1999 setzte das UVEK die Expertengruppe «Entsorgungskonzepte für radio-

aktive Abfälle» (EKRA) ein. Diese erhielt den Auftrag, Grundlagen zu erarbeiten, um die zur Debatte stehenden Entsorgungskonzepte zu vergleichen. Die EKRA kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass einzig die geologische Tiefenlagerung den erforderlichen langfristigen Schutz von Mensch und Umwelt gewährleisten kann. Sie entwickelte deshalb das Konzept der «kontrollierten geologischen Langzeitlagerung». Dieses verbindet die Endlagerung mit der Möglichkeit der Rückholung und damit mit der Reversibilität. Vor dem Verschluss des Lagers sieht das Konzept unter anderem eine längere Beobachtungsphase sowie den Betrieb eines Pilotlagers vor (Prinzip der Überwachbarkeit). Während dieser Zeit können die Abfälle ohne grösseren Aufwand zurückgeholt werden. Überwachung, Kontrolle und Unterhalt können für mehrere Generationen vorgesehen werden (Prinzip der Rückholbarkeit).

ENHK Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission

ENSI Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

Entsorgungspflichtige Wer eine Kernanlage betreibt oder stilllegt, ist verpflichtet, die aus der Anlage

stammenden radioaktiven Abfälle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen (Art. 31 KEG). Der Bund ist verantwortlich für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung (Art. 33 Abs. 1 Bst. a KEG). Im Hinblick auf die dauernde und sichere Entsorgung von radioaktiven Abfällen haben die Betreiber der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und die Schweizerische Eidgenossenschaft 1972 die Nagra gegründet.

ESchT Im Juni 2006 hat das deutsche Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz

und Reaktorsicherheit die «Expertengruppe-Schweizer-Tiefenlager» einberufen. Die Expertengruppe soll Fragen des Bundesministeriums und der deutschen Begleitkommission Schweiz (BeKo-Schweiz) zum Sachplan geologische Tiefenlager beantworten sowie das schweizerische Standortauswahlverfahren fachlich begleiten.

Geologisches Das geologische Standortgebiet wird durch die für die Lagerung der radio-Standortgebiet aktiven Abfälle geeigneten geologischen Gesteinskörper im Untergrund de-

finiert.