Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 28 Seiten

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Erläuterungsbericht für die Anhörung zu Etappe 1

1 Übersicht

Ausgangslage

Oberstes Ziel bei der Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz ist der langfristige Schutz von Mensch und Umwelt. Weltweit ist anerkannt, dass für hochaktive und langlebige mittelaktive Abfälle nur die Lagerung in geologisch stabilen Schichten die Sicherheit über die notwendigen langen Zeiträume gewährleisten kann. In der Schweiz ist die Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Kernenergiegesetzgebung geregelt. Nach Artikel 5 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 legt der Bund in einem Sachplan die Ziele und Vorgaben für die Lagerung der radioaktiven Abfälle in geologischen Tiefenlagern für die Behörden verbindlich fest. In der Folge hat der Bundesrat am 2. April 2008 den «Konzeptteil Sachplan geologische Tiefenlager» genehmigt. Im Konzeptteil sind die Regeln für das Verfahren festgelegt, das zu geeigneten Standorten für geologische Tiefenlager führen soll.

Der Sachplan geologische Tiefenlager zielt auf eine sichere Entsorgung der radioaktiven Abfälle in der Schweiz ab und legt das Verfahren und die Kriterien fest, nach denen Standorte für geologische Tiefenlager für alle Kategorien von radioaktiven Abfällen bestimmt werden. Das Standortauswahlverfahren besteht aus drei Etappen. Die erste Etappe ist Gegenstand des vorliegenden Erläuterungsberichts. Der Schwerpunkt der ersten Etappe liegt auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Die sechs heute zur Diskussion stehenden Standortgebiete wurden auf Basis des bestehenden erdwissenschaftlichen Kenntnisstands am 17. Oktober 2008 von der Nationalen Genossenschaft für die Entsorgung radioaktiver Abfälle Nagra vorgeschlagen. Von November 2008 bis Mai 2010 wurden diese Vorschläge sicherheitstechnisch begutachtet. Gleichzeitig wurden raumplanerische Grundlagen erarbeitet und geklärt, welche Gemeinden von einem geologischen Tiefenlager betroffen sein könnten und in Etappe 2 in die so genannte «regionale Partizipation» einbezogen werden.

Der vorliegende Erläuterungsbericht gibt eine Übersicht über den bisherigen Verlauf des Auswahlverfahrens sowie über die Berichte, Gutachten und Stellungnahmen, die in Etappe 1 erstellt worden sind. Er soll allen Interessierten den Zugang zu den umfangreichen Dokumenten und den anspruchsvollen technischen und raumplanerischen Sachverhalten erleichtern. Schliesslich dient der Erläuterungsbericht als Hilfe für das Verfassen von Stellungnahmen bei der formellen Anhörung über die Festlegungen und Objektblätter zu Etappe 1, bevor der Bundesrat darüber befindet.

Projektorganisation und Zusammenarbeit

Die Federführung im Standortauswahlverfahren obliegt dem Bundesamt für Energie BFE. In den Sachgebieten Raumplanung und Umweltschutz wird das BFE vom Bundesamt für Raumentwicklung ARE und vom Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt. Wesentliche Aufgabe der Entsorgungspflichtigen – vertreten durch die Nagra – ist es, in Etappe 1 geologische Standortgebiete vorzuschlagen und diese Vorschläge zuhanden der Behörden zu begründen. Die Sicherheitsbehörden und -kommissionen – namentlich das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI, die Kommission Nukleare Entsorgung KNE, das Bundesamt für Landestopografie swisstopo und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS – prüfen und beurteilen diese Vorschläge. Eine wichtige Rolle im Auswahlverfahren kommt zudem den Standortkantonen zu. Diese arbeiten mit dem Bund zusammen, unterstützen ihn bei der Durchführung des Verfahrens und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Vor der formellen Anhörung fand eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den betroffenen Kantonen sowie Gemeinden sowohl auf fachlicher als auch auf politischer Ebene statt. Da verschiedene der vorgeschlagenen Standortgebiete direkt an Deutschland angrenzen, wurde Deutschland ebenfalls in diese Zusammenarbeit einbezogen.