Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 28 Seiten

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Übersicht

Das BFE setzte für diese Zusammenarbeit folgende politische und fachtechnische Gremien ein: Beirat Entsorgung, Steuerungsausschuss, Ausschuss der Kantone, Fachkoordination Standortkantone, Technisches Forum Sicherheit, Arbeitsgruppe Raumplanung, Arbeitsgruppe Information und Kommunikation.1

Vorschläge für geologisch geeignete Standortgebiete und sicherheitstechnische Überprüfung

Die Nagra reichte am 17. Oktober 2008 den Bericht mit ihren Vorschlägen für geologisch geeignete Standortgebiete für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven sowie von hochaktiven Abfällen beim BFE ein.2 Gemäss den Vorgaben des Sachplans basiert die Auswahl der Nagra ausschliesslich auf sicherheitstechnischen Kriterien und auf Kriterien der technischen Machbarkeit. Bei den Standortgebietsvorschlägen handelt es sich insgesamt um sechs Standortgebiete (Bözberg, Jura-Südfuss, Nördlich Lägeren, Südranden, Wellenberg und Zürcher Weinland) für die Lagerung von schwach- und mittelaktiven Abfällen sowie um drei Standortgebiete (Bözberg, Nördlich Lägeren, Zürcher Weinland), die sich für ein Lager für hochaktive Abfälle beziehungsweise für ein Kombilager (Lager für alle Abfallkategorien) eignen.

Das ENSI hat die von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete hinsichtlich ihrer Sicherheit und bautechnischen Machbarkeit überprüft. In seinem Gutachten, zu dem die KNE, Swisstopo und weitere Expertinnen und Experten beigetragen haben, bescheinigt das ENSI der Nagra eine fachlich fundierte, umfassende und nachvollziehbare Analyse der geologischen Grundlagen. Aufgrund der Überprüfung stimmt das ENSI den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zu.

Nach Ansicht der KNS hat das ENSI das Vorgehen der Nagra detailliert nachvollzogen und die vorgeschlagenen Standortgebiete umfassend bewertet. Die KNS schliesst sich der Zustimmung des ENSI zu den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten für geologische Tiefenlager an und gibt in ihrer Stellungnahme Empfehlungen für das weitere Vorgehen ab.

Raumplanung

Die geologische Eignung ist das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium bei der Standortfestlegung. Um die notwendigen Oberflächenanlagen eines geologischen Tiefenlagers optimal platzieren zu können, werden neben der Sicherheit raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel der Natur- und Landschaftsschutz, die Erschliessung und die räumliche Entwicklung einer Region.

Für die Planung von geologischen Tiefenlagern müssen die Entwicklungsperspektiven der Standortkantone und Standortregionen in Betracht gezogen werden. Damit sollen grundsätzliche Konflikte frühzeitig erkannt und der Koordinationsbedarf ermittelt werden. In Etappe 1 wurde zu diesem Zweck vom ARE, in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und unterstützt von der Nagra, eine Bestandesaufnahme auf der Basis der aktuellen kantonalen Richtplanungen und der kommunalen Nutzungspläne vorgenommen. Anschliessend hat das ARE zusammen mit dem BFE und den Standortkantonen provisorische «Planungsperimeter» festgelegt. Die Planungsperimeter bezeichnen die geografischen Räume, in welchen oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager errichtet werden können.

Weiter hat das ARE in Etappe 1 in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Raumplanung die ausschlaggebenden raumplanerischen Indikatoren sowie die Methodik zu deren Beurteilung in Etappe 2 festgelegt. Diese Beurteilung beinhaltet ökologische, ökonomische und soziale Wirkungen eines geologischen Tiefenlagers und kommt in Etappe 2 in allen verbleibenden Standortregionen zur Anwendung.

1 Informationen zu Mandat und Auftrag dieser Gremien unter www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle

2 Nagra (2008): Technischer Bericht 08-03. Vorschlag geologischer Standortgebiete für das SMA- und das HAA-Lager. Darlegung der Anforderungen, des Vorgehens und der Ergebnisse