Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/31: Sachplan geologische Tiefenlager: Etappe 1 · 28 Seiten

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Erläuterungsbericht für die Anhörung zu Etappe 1

5 Raumplanung

Die geologische Eignung ist das wichtigste, aber nicht das einzige Kriterium bei der Standortfestlegung. So werden bei der optimalen Platzierung der notwendigen Oberflächenanlagen für geologische Tiefenlager auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt. Im Hinblick auf Etappe 2 wurden deshalb Grundlagen erarbeitet, die in den Ergebnisbericht zu Etappe 1 eingeflossen sind und damit letztlich dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Dabei handelt es sich um die Festlegung der Planungsperimeter sowie um die raumplanerische Beurteilungsmethodik für den Standortvergleich in Etappe 2.

5.1 Festlegung der Planungsperimeter

Um die Oberflächenanlagen von geologischen Tiefenlagern in Etappe 2 optimal platzieren zu können, werden neben der Sicherheit auch raumplanerische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigt. Dazu Sachplan geologische Tiefenlager / Arbeitsgruppe Raumplanung

gehören zum Beispiel die Erschliessung, der Natur- und Landschafts-

Bericht zu den Entwürfen der Planungsperimeter

schutz sowie die wirtschaftliche Entwicklung einer Region. Raumplanerische und sozioökonomische Aspekte müssen in enger Zusammen-

arbeit mit den betroffenen Kantonen und Regionen diskutiert und

bewertet werden. Das ARE hat zusammen mit dem BFE, den Standortkantonen und Vertretungen aus Deutschland die geografischen Räu-

me provisorisch festgelegt, in welchen die oberirdischen Anlagen für geologische Tiefenlager errichtet werden können.

Die Realisierung, das heisst der Bau, Betrieb und Verschluss geologischer Tiefenlager erfordert verschiedene Anlagen und Einrichtungen an der Oberfläche. Die Planungsperimeter grenzen das Gebiet ein, in dem die Oberflächenanlagen eines Tiefenlagers gebaut werden könnten (Empfangsanlagen und Schachtköpfe).

In einem ersten Schritt wurde in Etappe 1 vom ARE, in Zusammenarbeit mit den Standortkantonen und unterstützt von der Nagra, eine Bestandesaufnahme für jedes Standortgebiet auf der Basis der aktuellen kantonalen Richtplanungen und der kommunalen Nutzungspläne vorgenommen. In Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Raumplanung erarbeitete das ARE in einem zweiten Schritt Vorschläge für die Festlegung der provisorischen Planungsperimeter und diskutierte diese mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der betroffenen Kantone, der Nagra sowie bei grenznahen Standortgebieten mit einer Vertretung des deutschen Regionalverbandes «Hochrhein-Bodensee». In einem dritten Schritt wurden die provisorischen Planungsperimeter überarbeitet. Dazu wurde ein Bericht erstellt, der von der Arbeitsgruppe Raumplanung bereinigt und am 5. November 2009 dem Ausschuss der Kantone zur Kenntnisnahme unterbreitet wurde.

Mit Brief vom 27. November 2009 hat das BFE zudem die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission ENHK eingeladen, zu den Entwürfen der Planungsperimeter eine Stellungnahme einzureichen. Mitte Februar 2010 reichte diese ihre Stellungnahme ein. Die ENHK formulierte darin generelle Bedingungen für die Planung von Oberflächenanlagen in BLN5-Gebieten und den Umgang mit ISOS6-Objekten in Etappe 2. Zudem forderte sie, dass im Planungsperimeter gelegene BLN-Objekte für oberirdische Anlagen auszuschliessen seien. Die Stellungnahme der ENHK wurde bei der Erarbeitung des Ergebnisberichts berücksichtigt.

Die Planungsperimeter sind in die Entwürfe der Objektblätter7 eingeflossen und Bestandteil des Ergebnisberichts.

5 Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung

6 Inventar der schützenswerten Ortsbilder

7 Objektblätter bilden den Kern der Sachpläne des Bundes. Sie enthalten räumliche Festlegungen und bestehen aus einem Karten- und einem Textteil.