Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/37: Änderung der Verordnung vom 24. Januar 2007 über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärdienst · 10 Seiten
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2 Leitende amtliche Tierärztinnen und Tierärzte
2.2 Prüfung
In Buchstabe c wird der Begriff „Prüfung“ durch „Einzelfachprüfung“ ersetzt.
2.3 Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung für die Prüfung zur leitenden amtlichen Tierärztin und zum leitenden amtlichen Tierarzt erfolgt für die theoretischen und praktischen Einzelfachprüfungen über die Bildungskommission.
3. Amtliche Fachexpertinnen und Fachexperten
3.1 Weiterbildung
Auch bei der Ausbildung zur amtlichen Fachexpertin oder zum amtlichen Fachexperten wird auf das Erarbeiten und Einreichen eines Weiterbildungsplans verzichtet (Vgl. Anhang 1 Ziff. 1.1. Abs. 5). Der zweite Satz von Absatz 2 ist deshalb aufzuheben.
3.2 Prüfung
In den Buchstaben a-c wird der Begriff „Prüfung“ durch „Einzelfachprüfung“ ersetzt.
3.3 Prüfungsanmeldung
Diese Ziffer regelt neu die Anmeldung für die Einzelfachprüfungen zum amtlichen Fachexperten.
4. 1 Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten Schlachttier- und Fleischuntersuchung
4.1.3 Prüfung
In Absatz 1 Buchstaben a und b wird der Begriff „Prüfung“ durch „Einzelfachprüfung“ ersetzt.
4.1.4 Prüfungsanmeldung
Diese Ziffer regelt neu die Anmeldung für die Prüfung zum amtlichen Fachassistenten Schlachttier- und Fleischuntersuchung.
4. 2 Amtliche Fachassistentinnen und Fachassistenten für weitere Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst
4.2.2 Prüfung
In den Buchstaben a und b wird der Begriff „Prüfung“ durch „Einzelfachprüfung“ ersetzt.
4.2.2bis Anmeldung
Diese Ziffer regelt neu die Anmeldung für die Prüfung zum amtlichen Fachassistenten für weitere Aufgaben im öffentlichen Veterinärdienst.