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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 19 Seiten
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415.75 Turnen und Sport
Entwurf
3Die zulässige Studiendauer kann aus wichtigen Gründen um maximal vier Semester verlängert werden. Gesuche sind der Studienleitung mindestens drei Monate vor Ablauf der Frist schriftlich einzureichen.
Art. 26 Anderweitige Studienleistungen
1Die Studienleitung entscheidet über die Anrechnung von Studienleistungen, die an andern akkreditierten Hochschulen erbracht worden sind.
2Studierende, welche im Rahmen ihres Studiums Kurse oder Module an einer andern akkreditierten Hochschule absolvieren wollen, schliessen mit der Studienleitung vorgängig eine Vereinbarung über die Anerkennung der dort erbrachten Studienleistungen ab.
3Zum Erwerb der Titel nach Artikel 63 Absatz 3 SpoFöV müssen mindestens zwei Drittel der für den Studienabschluss erforderlichen Kreditpunkte, davon diejenigen für die Abschlussarbeit an der EHSM erworben worden sein.
Art. 27 Abschlussarbeit
1Für den Abschluss des Studiums muss eine schriftliche Arbeit verfasst werden. Sie stellt ein Modul dar, welches benotet wird.
2Eine genügende Bachelorarbeit wird mit 10 ECTS-Kreditpunkten angerechnet.
3Eine genügende Masterarbeit wird mit 30 ECTS-Kreditpunkten angerechnet.
4Wird eine Abschlussarbeit als ungenügend bewertet, gilt Artikel 44 sinngemäss.
Art. 28 Abschlussnote
1Die Abschlussnote des Bachelorstudiums errechnet sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt der Modulnoten des Fachstudiums.
2Die Abschlussnote des Masterstudiums errechnet sich aus dem nach ECTS-Punkten gewichteten Durchschnitt sämtlicher Modulnoten.
Art. 29 Bestehensnorm
Das Studium ist bestanden, wenn:
a. alle Module und obligatorischen Kurse mit den geforderten Kompetenznachweisen abgeschlossen sind;
b. die notwendigen ECTS-Punkte erlangt sind; und
c. kein Kurs mit einer Note unter 2,5 bewertet worden ist.
Art. 30 Diplom und Zeugnis für erbrachte Leistungen
1Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums werden das Bachelor- oder das Masterdiplom sowie ein Zeugnis mit den erbrachten Leistungen abgegeben.