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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 19 Seiten

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EHSM-Verordnung 415.75

Entwurf

2Hörerinnen und Hörer sind an der EHSM eingeschrieben, um Lehrveranstaltungen zu besuchen, ohne ein Diplom, einen Bachelor- oder Mastertitel oder ein Zertifikat zu erwerben.

2. Kapitel: Studiengänge an der EHMS

1. Abschnitt: Allgemeines

Art. 8 Ziele der Studien

1

Die Bachelorstudiengänge vermitteln Kompetenzen, die zur Ausübung von Berufstätigkeiten in schulischen und ausserschulischen Bereichen des Sports befähigen.

2

Die Masterstudiengänge vermitteln Kompetenzen, die zur Ausübung von Berufs- und Forschungstätigkeiten in der jeweiligen Ausrichtung befähigen oder die die Aufnahme von Promotionsstudien ermöglichen.

3Die Weiterbildungsstudiengänge vermitteln Kompetenzen in folgenden Richtungen:

a. Spezialisierung und Vertiefung: Anschluss an die ursprüngliche Studienrichtung eines grundständigen Hochschulabschlusses;

b. Aufbau und Veränderung: fachfremder Anschluss an die ursprüngliche Studienrichtung eines grundständigen Hochschulabschlusses;

c. Ergänzung und Erweiterung: Inter- und multidisziplinäre Erweiterung einer oder mehrerer Studienrichtungen des grundständigen Hochschulabschlusses.

Art. 9 Berechnung der Studienleistung

1

Die Studienleistungen werden nach dem European Credit Transfer System (ECTS) bemessen.

2

Ein ECTS-Punkt entspricht einem Arbeitsaufwand von etwa 30 Stunden.

Art. 10 Strukturierung der Studien

1Die Studien gliedern sich in thematisch zusammenhängende und zeitlich abgeschlossene Studieneinheiten (Module). Ein Modul besteht aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (Kurse).

2Das BASPO erlässt für jeden Studiengang ein Modulhandbuch. Dieses bezeichnet die obligatorisch zu absolvierenden Kurse und die Wahlpflichtkurse und gibt Auskunft über:

a. die Eintrittsvoraussetzungen in den Kurs;

b. die zu erreichenden Lernziele;

c. den Inhalt des Kurses;

d. die Lehr- und Lernformen;

e. den Zeitpunkt der Durchführung der Kurse und der Kompetenznachweise;