Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/43: Armeebericht 2010 · 12 Seiten

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Armeebericht 2010

Ergebnisse der Anhörung vom 16. und 21. Juni 2010 zur Information zum Armeebericht 2010

vom 16. Juli 2010 _________________________________________________________

INHALTSVERZEICHNIS A Einleitung1

B Liste der Anhörungsadressaten1

C Anhörungsergebnisse2

A. Einleitung

Der Bundesrat hatte am 31. März und 14. April 2010 das VBS mit der Ausarbeitung eines Armeeberichts beauftragt, der auf die Herbstsession 2010 hin zusammen mit dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 dem Parlament überwiesen und mit diesem behandelt werden soll. Basierend auf dem Sicherheitspolitischen Bericht 2010 sollen der Handlungsbedarf und – spielraum bei den notwendigen Parametern (Doktrin, Organisation, Verwaltung, Ausbildung, Material, Personal, Finanzen, Infrastruktur und Recht) für die von der Armee erbrachten Leistungen aufgezeigt werden.

Wegen der knappen Fristen führte das VBS unter Führung des Stv. Generalsekretärs, Robert Wieser, eine Anhörung bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Organisationen auf konferenzielle Weise am 16. und 21. Juni 2010 durch. Vorgängig konnten im Internet eine Powerpoint-

Präsentation (PPT) mit den wesentlichen Inhalten des Armeeberichts 2010 heruntergeladen werden.

Die Anwesenden wurden zu Beginn der Konferenzen von Projektleiter, Brigadier Daniel Baumann, anhand der PPT während rund 40 Minuten über die Gliederung und die wesentlichen Inhalte des Entwurfs des Armeeberichts 2010 informiert. Danach konnte jeder anwesende Anhörungsadressat während je 10 Minuten Fragen stellen und seine Meinung äussern. Der Berichtsentwurf lag den Teilnehmern im Zeitpunkt der Anhörung nicht vor.

Allen Eingeladenen wurde zudem die Möglichkeit eingeräumt, bis am 9. Juli 2010 schriftlich Stellung zu nehmen.

B. Anhörungsadressaten

Zur Anhörung wurden die in der Beilage genannten Kantone, Parteien und Organisationen eingeladen. Im Rahmen der Anhörung haben mündlich oder schriftlich Stellung genommen:

Kantone

mündliche Stellungnahme: keine

Schriftliche Stellungnahme: keine

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