Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2010/49: Teilrevision des Obligationenrechts (Sanktionen bei missbräuchlicher oder ungerechtfertigter Kündigung) · 42 Seiten

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Diskriminierungen verbieten, in gleicher Weise auch vor Entlassungen. So ist es untersagt, eine Entlassung wegen Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, Religion, Alter oder Behinderung auszusprechen123. Die gleichen Gesetze verbieten es auch, eine Entlassung auszusprechen als Vergeltungsmassnahme gegen eine Beschwerde des Arbeitnehmers wegen Diskriminierung. Die Arbeitnehmer, welche unzulässige Handlungen anzeigen, profitieren zudem vom Schutz gegen Vergeltungsmassnahmen in den verschiedenen für bestimmte Bereiche erlassenen Spezialgesetzen, wovon das wichtigste der Sarbanes-Oxley Act aus dem Jahr 2002 ist124. Der Arbeitnehmer, der im Sinne dieser Gesetze unrechtmässig entlassen worden ist, kann wieder eingestellt werden und erhält Lohnnachzahlungen für die Zeit seit der Entlassung125.

Im Weiteren haben die Gerichte eine Reihe von Ausnahmen zum Grundsatz entwickelt, wonach das Arbeitsverhältnis ohne Grund aufgelöst werden kann. Die wichtigsten Ausnahmen lassen sich in drei Kategorien einteilen126. Die Ausnahme aufgrund öffentlicher Interessen (public policy) erlaubt es, die Rechtmässigkeit einer Entlassung im Lichte ausdrücklich festgehaltener öffentlicher oder Kollektivinteressen zu überprüfen, wobei sich die meisten Bundesstaaten auf Grundsätze der Verfassung, des Gesetzes sowie von Normen, die von den Verwaltungsbehörden erlassen wurden, beschränken. Diese Ausnahme gilt in der Mehrzahl der US-amerikanischen Bundesstaaten. Die zweite Ausnahme beruht auf der Annahme einer impliziten Vertragsabrede, welche festhält, dass die Kündigung nur aus gerechtfertigten Gründen erfolgen darf. Diese Ausnahme behält die Vertragsfreiheit der Parteien vor, da der Arbeitgeber frei ist, eine Vertragsklausel vorzuschlagen, die explizit ein Kündigungsrecht ohne Grund vorsieht. Auch diese Ausnahme findet in den meisten Bundesstaaten Anwendung. Die dritte Ausnahme, die nur in einer Minderheit der Bundesstaaten gilt, besteht in der Annahme einer ungeschriebenen Verpflichtung, das eigene Verhalten nach Treu und Glauben und am allgemeinen Gerechtigkeitsgedanken (fair dealing) auszurichten. Entsprechend der Auslegung, wie sie von den Gerichten vorgenommen wird, kann dieser Grundsatz zur Folge haben, dass ein zulässiges Motiv für die Entlassung erforderlich ist oder dass Entlassungen aus bösem Willen oder mit Schädigungsabsicht unzulässig sind. Diese Ausnahmen, sofern sie zugelassen werden, führen zu einem Anspruch auf Wiedergutmachung, der darin bestehen kann, dass der Arbeitnehmer wieder an seinem Arbeitsplatz eingestellt werden muss, dass ihm Lohnnachzahlungen geleistet werden müssen und dass ihm Schadenszinsen oder eine Genugtuungszahlung oder auch ein Strafschadenersatzanspruch zusteht, sofern ein Vorsatz nachgewiesen werden kann127.

Eine Regelung der Gewerkschaftsrechte und der Kollektivverhandlungsrechte findet sich im National Labor Relations Act von 1935128. Kein Arbeitgeber darf die Ein-

123 Civil Rights Act von 1964 (42 US Code (USC) Kapitel 21); Age Discrimination in Employment Act von 1967 (29 USC Kapitel 14); Americans with Disabilities Act von 1990 (42 USC Kapitel 126).

124 Zu diesem letzten Punkt vgl. den Begleitbericht zum Vorentwurf zur Teilrevision des Obligationenrechts (Schutz bei Meldung von Missständen am Arbeitsplatz)), Kapitel 1.6.3

125 Beispielsweise Civil Rights Act von 1964, 42 USC 2000e-5, lit. g, Kap. 1; Sarbanes- Oxley Act, 18 USC 1504, c, 2, A et B

126 Vgl. zu diesen Ausnahmen: Charles J. Muhl, The employment-at-will doctrine: three major exceptions, Monthly Labor Review, Januar 2001, 3 ff.

127 ILO, Profiles of National Legislation, UNited States of America, http://www.ilo.org/public/english/dialogue/ ifpdial/info/termination/countries/usa.htm

128 29 USC, Kapitel 7, Unterkapitel II