Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/51: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht · 67 Seiten

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Grundsätze, Ziff. 1.3). Dabei werden die Änderungen berücksichtigt, die im Allgemeinen Teil des StGB vorgenommen werden (siehe im Übrigen Ziff. 1.7). Die durchschnittliche Dauer der Freiheitsstrafe, die von den Gerichten im Zusammenhang mit dem von Artikel 286 erfassten Verhalten verhängt wird, liegt deutlich unter 30 Tagen (Anmerkung: Vor dem 1. Januar 2007 konnte im Zusammenhang mit diesem Delikt eine höchstens einmonatige Gefängnisstrafe verhängt werden).

Art. 292 Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen

In Anbetracht der Haltung, die der Täter zeigt, der sich nicht an eine ihm eröffnete Verfügung hält, und der Folgen dieser Weigerung ist es gerechtfertigt, dieses Delikt nicht mehr als Übertretung, sondern als Vergehen zu bestrafen. Im Vergleich zu den Verhaltensweisen, die durch die Artikel 290, 291 und 294 unter Strafe gestellt werden, ist es angebracht, die Höchststrafe für dieses Delikt wie in Artikel 294 auf ein Jahr Freiheitsstrafe festzulegen. Die durchschnittliche Dauer der Freiheitsstrafe, die von den Gerichten im Zusammenhang mit dem von Artikel 292 erfassten Verhalten verhängt wird, liegt deutlich unter 30 Tagen (Anmerkung: Vor dem 1. Januar 2007 konnte im Zusammenhang mit diesem Delikt eine Haftstrafe bis zu drei Monaten verhängt werden).

Art. 293 Abs. 3 Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen

Der Ausdruck „Richter“ wird durch den geschlechtsneutralen Begriff „Gericht“ ersetzt.

Art. 294 Verstoss gegen ein Berufsverbot

Artikel 294 ist keine Übertretung mehr, sondern ein Vergehen. Daher wird der Randtitel der deutschen Fassung geändert.

Sechzehnter Titel : Störung der Beziehungen zum Ausland

Art. 296 Beleidigung eines fremden Staates

Die bisher in Artikel 296 vorgesehene Höchststrafe ist zu hoch, vor allem im Vergleich zur Strafe, die in den Artikeln 126 und 177 angedroht wird. Obwohl das betreffende Verhalten verwerflich ist, beschränkt es sich darauf, Geringschätzung zum Ausdruck zu bringen. Daher ist es angebracht, diese Strafe auf ein Jahr Freiheitsstrafe und somit auf die Höhe der geänderten Strafe zu senken, die für die Artikel 270 und 298 vorgesehen ist, welche vergleichbare Tatbestände betreffen.

Art. 297 Beleidigung zwischenstaatlicher und supranationaler Organisationen

Artikel 297 soll nicht nur die Beziehungen der Schweiz zu den internationalen Organisationen, sondern auch zu den supranationalen Organisationen schützen.40 Der Artikel und der Randtitel werden entsprechend ergänzt.

40 Stefan Trechsel / Hans Vest, op. cit., N 1 zu Art. 297 StGB.