Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/51: Bundesgesetz über die Harmonisierung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch, im Militärstrafrecht und im Nebenstrafrecht · 67 Seiten
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strafe zu erhöhen (siehe Bemerkungen zu Art. 237 VE-StGB und Art. 128 f. VE-Seeschifffahrtsgesetz).
Für die fahrlässige Begehung in Absatz 2 ist eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe anzudrohen (vgl. Art. 237 Ziff. 2 VE-StGB).
Art. 97 Abs. 4
Artikel 6 Ziffer 2 aStGB galt nur für Schweizer, die im Ausland eine Straftat begangen hatten. Aus diesem Grund muss diese Bestimmung auf andere Staatsangehörigkeiten ausgedehnt werden (Art. 97). Artikel 7 Absatz 4 und 5 StGB gelten unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
Fernmeldegesetz vom 30. April 199765
Ingress
Bei sämtlichen Total- oder Teilrevisionen von älteren Gesetzen werden die Ingresse an die neue Bundesverfassung von 18. April 199966 angepasst. Heute befindet sich ein entsprechender Hinweis lediglich in einer Fussnote.
Art. 52a (neu)
Artikel 150bis StGB wird unverändert ins Fernmeldegesetz transferiert (s. Bemerkungen zu Art. 150bis VE-StGB).
Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 200467
Die Strafbestimmungen werden an die neue Terminologie des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches angepasst, dies unter Berücksichtigung der Vorgaben in Artikel 333 StGB.
Art. 69 Sachüberschrift und Abs. 2
Diese Bestimmung beinhaltet sowohl Vergehens- als auch Verbrechenstatbestände, sodass die Sachüberschrift entsprechend anzupassen ist.
Bei gewerbsmässigem Handeln ist mit der Freiheitsstrafe zwingend eine Geldstrafe zu verbinden.
Art. 70 Abs. 1, 1bis (neu) und 4
Bei den Übertretungen wird derzeit keine Unterscheidung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit gemacht (Abs. 1). Aus diesem Grund ist ein neuer Absatz einzufügen, welcher für die fahrlässige Begehung eine Busse bis zu 20 000 Franken vorsieht (Abs. 1bis).
65 SR 784.10
66 SR 101
67 SR 810.21