Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/62: Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand · 16 Seiten
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form annähernd auf 255.7 Mio. Franken (Stand 2007). Die Mehreinnahmen gegenüber dem Status Quo würden damit 124.1 Mio. Franken betragen.
Allerdings ist davon auszugehen, dass insbesondere ein Teil der Steuerpflichtigen mit einem steuerbaren Einkommen unter 400'000 Franken emigrieren werden. Wenn alle Aufwandbesteuerten mit einem steuerbaren Einkommen unter 200'000 emigrieren, beziffern sich die Mehreinnahmen durch die Steuerreform noch auf 48.9 Mio. Franken. Die Steuerreform wäre annähernd aufkommensneutral, wenn sämtliche Aufwandbesteuerten mit einem Einkommen unter 300'000 Franken die Schweiz verlassen würden (Mehreinnahmen von 3.2 Mio. Franken).
Durch die Erhöhung des (Eigen-)Mietwerts um 40 Prozent dürfte auch ein Teil der Aufwandbesteuerten, die zurzeit ein Einkommen über 400'000 Franken versteuern, emigrieren. Wenn 25 Prozent dieser Einkommensgruppe die Schweiz verlassen, dann betragen die Mehreinnahmen gegenüber dem Status Quo noch 103.2 Mio. Franken. Aber selbst bei einer Emigrationsrate von 50 Prozent würden die Mehreinnahmen die Steuerausfälle um 82.4 Mio. Franken übertreffen.