Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/62: Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand · 16 Seiten

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3.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kantone eine Mindestbemessungsgrundlage festsetzen. Je nach Festlegung dieser Höhe und des sodann anzuwendenden ordentlichen Einkommensteuertarifs (der je nach Kanton und Gemeinde stark divergiert) sind die Auswirkungen der Reform daher sehr unterschiedlich. Szenarien für die Kantone und Gemeinden können insofern nicht erstellt werden.

Allerdings ist es möglich, die Auswirkungen auf das Steueraufkommen aus der direkten Bundessteuer nach der kantonalen Herkunft der Steuereinnahmen aufzugliedern (vgl. Tabelle 1). Damit ergeben sich erste Anhaltspunkte über die unterschiedlichen fiskalischen Wirkungen, welche die Reform auf die Kantone ausübt. Tabelle 2 zeigt die prozentuale Veränderung der direkten Bundessteuereinnahmen nach Kantonen auf. Die Mehreinnahmen werden unter einer statischen Betrachtung in den Kantonen am stärksten steigen, deren Aufwandbesteuerte im Durchschnitt das niedrigste steuerbare Einkommen aufweisen. Je nachdem wie hoch der Anteil der emigrierenden Aufwandbesteuerten ist, fallen jedoch auch umgekehrt Mindereinnahmen in diesen Kantonen stärker ins Gewicht. Das neue Bundesgesetz über die Aufwandbesteuerung wird diesen unterschiedlichen Voraussetzungen insofern gerecht, als es den Kantonen Handlungsspielraum in der Festsetzung der Mindestbemessungsgrundlage für die direkte Gemeinde- und Kantonssteuer und die Vermögenssteuer lässt.

Tabelle 2: Szenarien über die Auswirkungen der Reform der Aufwandbesteuerung auf die direkte Bundessteuer, prozentuale Veränderung13

Szenarien: Mehreinnahmen geg. Status Quo in %, Abwanderung von…

Szenario 1 Szenario 2 Szenario 3 Szenario 4 Szena- Szena-

Durch- 100% der 100% der 25% der 50% der rien rien

schn. Mehrein- Besteuerten Besteuerten Besteuerten Besteuerten 1+3 2+4

steuer- nahmen mit Eink. mit Eink. mit Eink. mit Eink.

bares geg. < 200'000 < 300'000 >400'000 >400'000

14 Fr. Fr. Fr. Fr.

Eink . In Status

Kanton Fr. Quo in %

AR 235'243 127% 65% -26% 121% 115% 59% -39%

BE 314'572 103% 31% 7% 84% 65% 12% -31%

FR 148'794 392% 21% -81% 387% 383% 16% -91%

GE 587'702 44% 30% 23% 25% 6% 11% -14%

GR 311'875 87% 51% -12% 75% 63% 39% -36%

LU 303'730 95% 52% 7% 78% 60% 35% -27%

NE 227'738 153% 45% -8% 137% 120% 29% -40%

NW 260'321 138% 18% -18% 120% 103% 0% -53%

OW 304'364 74% 74% -45% 65% 56% 65% -63%

SZ 827'618 33% 32% 32% 10% -13% 9% -14%

SG 192'025 204% 21% -37% 201% 198% 18% -43%

TG 221'956 146% 69% -64% 141% 136% 64% -74%

TI 254'718 126% 28% -18% 114% 102% 16% -42%

VS 177'641 248% 19% -48% 241% 234% 12% -61%

VD 313'735 86% 49% 6% 69% 52% 32% -29%

ZG 352'623 71% 58% -6% 59% 47% 46% -30%

ZH 354'181 80% 49% 27% 57% 34% 26% -19%

BL & UR 213'450 161% 98% -58% 161% 161% 98% -58%

Total 314'733 94% 37% 2% 78% 63% 21% -29%

Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (2010), Statistik der direkten Bundessteuer 2007, Bern: ESTV. 13 Vgl. Fussnote zu Tabelle 1 14 Diese Werte betreffen nur das Durchschnittseinkommen aus der Aufwandbesteuerung.