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Vernehmlassung 2010/66: Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) in den Bereichen stationäre Verbrennungsmotoren, Gasturbinen, weitere stationäre Anlagen sowie Brennstoffe und Marktüberwachung · 16 Seiten
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Luftreinhalte-Verordnung
Anhang 4 (Art. 3 Abs. 2 Bst. c)
Anforderungen an Feuerungsanlagen, an Baumaschinen und deren Partikelfiltersysteme sowie an Arbeitsgeräte
Ziff. 31 Abs. 1 Fussnote und Abs. 2
1Die Emissionen von Baumaschinen müssen die für ihr Baujahr massgebenden Anforderungen an mobile Maschinen und Geräte nach der Richtlinie 97/68/EG10 einhalten.
2Die Emissionen von Baumaschinen dürfen zudem den Anzahlwert von 1×1012 1/kWh für Feststoffpartikel mit einem Durchmesser ab 23 nm im Abgas nicht übersteigen, ermittelt nach dem anerkannten Stand der Technik, namentlich nach dem Programm der UN/ECE zur Partikelmessung11 und nach den Prüfzyklen der Richtlinie 97/68/EG.
Ziff. 32 Abs. 2
2Die Messverfahren sowie die Prüfabläufe richten sich nach dem anerkannten Stand der Technik, namentlich nach der SN 27720612.
Ziff. 33 Abs. 4
4Baumaschinen mit Motoren, die auf der Liste der konformen Motorenfamilien nach Artikel 19b Absatz 2 aufgeführt sind, benötigen kein Geräteschild auf dem Partikelfiltersystem.
Ziff. 34
34 Abgaswartung und Kontrolle
1Der Inhaber einer Baumaschine muss mindestens alle 24 Monate eine Abgaswartung durchführen oder durchführen lassen. Er muss die Ergebnisse der Abgaswartung während mindestens zwei Jahren aufbewahren und den Behörden auf Verlangen vorweisen.
2Baumaschinen müssen nicht nach Artikel 13 Absatz 3 periodisch kontrolliert werden. Die Behörde kontrolliert die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen stichprobenweise.
10 ABl. L 59 vom 27.02.1998, S. 1, zuletzt geändert durch Richtlinie 2012/46/EU, ABl. L
353 vom 06.12.2012, S. 80.
11 United Nations Economic Commission for Europe (UN/ECE), Transport Division, Working Party on Pollution and Energy (GRPE), ECE Regulation No. 49, Annex 4C, Particle Number Measurement Test Procedure; Bezugsquelle: www.unece.org
12 Bezugsquelle: Schweizerische Normenvereinigung, 8400 Winterthur; www.snv.ch