Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/72: 06.490 Parlamentarische Initiative. Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR · 11 Seiten
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Bericht
1 Entstehungsgeschichte
1.1 Parlamentarische Initiative
Am 20. Dezember 2006 reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer eine parlamentarische Initiative ein, die eine Verbesserung des Konsumentenschutzes durch eine Verlängerung der Verjährungsfrist bei kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüchen nach Artikel 210 des Obligationenrechts (OR)1 auf zwei Jahre fordert. Am 6. November 2008 prüfte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Initiative vor und beschloss mit 12 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, ihr gemäss Artikel 109 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG)2 Folge zu geben. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates stimmte diesem Beschluss am 19. Februar 2009 einstimmig zu (Art. 109 Abs. 3 ParlG).
1.2 Arbeiten der Kommission
Aufgrund der inhaltlichen Überschneidungen mit der von Ständerat Hermann Bürgi am 20. Dezember 2007 eingereichten parlamentarischen Initiative „Änderung der Verjährungsfrist im Kaufrecht. Artikel 210 OR“ (07.497) arbeitet die Kommission des Nationalrates nach Absprache mit der Kommission des Ständerates auf die Umsetzung beider Initiativen in einer einzigen Vorlage hin. Die Kommission des Ständerates hatte der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hermann Bürgi am 26. Juni 2008 ohne Gegenstimmen Folge gegeben. Die Kommission des Nationalrates (in der Folge „die Kommission“) stimmte diesem Beschluss am 6. November 2008 einstimmig zu.
Die Kommission befasste sich an zwei Sitzungen im Jahr 2010 mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiativen. Am 28. Januar 2010 beschloss sie, zwei Varianten zur Änderung des OR vorzubereiten. Am 30. April 2010 hat sie die beiliegenden Vorentwürfe mit 14 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen (Variante 1) bzw. mit 11 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Variante 2) angenommen.
Zu diesen Vorentwürfen wird gemäss Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz)3eine Vernehmlassung durchgeführt.
Die Kommission wurde bei ihrer Arbeit gemäss Artikel 112 Absatz 1 ParlG durch das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement unterstützt.
1SR 220