Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 58 Seiten

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dieser Grössenordnung entrichten; einzelne Grossverteiler bezahlen heute jährlich einen sechsstelligen Betrag an die Gebührenerhebungsstelle.

Kommt diese Tarifstruktur zur Anwendung, wird der Ertrag aus der Unternehmens-Abgabe jährlich voraussichtlich rund 200 Millionen Franken ausmachen, also etwa 15 Prozent des Gesamtertrags. Dies bedeutet eine Zunahme gegenüber heute, begründet durch die künftig grössere Zahl von Unternehmen, welche effektiv einen finanziellen Beitrag leisten.18 Würden die Unternehmen vollständig von der Abgabepflicht befreit, müsste für jeden Haushalt etwa 65 Franken pro Jahr mehr bezahlt werden.

Die Belastung von Kantonen und Gemeinden durch die Unternehmensabgabe dürfte mit dieser Tarifstruktur eher geringer ausfallen als durch die heutige Empfangsgebühr. Die Bundesverwaltung, die heute von der Empfangsgebühr ausdrücklich befreit ist, würde voraussichtlich mit insgesamt rund 100 000 Franken belastet werden.

1.2.1.6 Erhebungsstelle

Die Erhebung der Haushalts- und Unternehmens-Abgabe wird durch eine unabhängige Firma vorgenommen werden, wie dies heute bereits durch die Gebührenerhebungsstelle geschieht. Das Mandat wird in einem Verfahren nach dem öffentlichen Beschaffungsrecht an die am besten geeignete Bewerberin erteilt werden. Dies kann

– wie in der Motion 10.3014 vorgesehen – im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung geschehen, oder in einem Einladungsverfahren. Angesichts des beschränkten Kreises von Firmen, welche ein anspruchsvolles Massengeschäft von diesem Umfang bewältigen können, erscheint das weniger aufwendige und kürzere Einladungsverfahren als ebenso geeignet für die Wahl der Erhebungsstelle. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schliesst wie heute einen mehrjährigen Vertrag mit der gewählten Erhebungsstelle, in welcher deren Aufgaben und Kompetenzen im Detail sowie die Abgeltung geregelt sind.

Anders als heute darf die Erhebungsstelle keine andere Tätigkeit wahrnehmen als die gesetzlichen Aufgaben für die Erhebung der Haushalts- und Unternehmens-Abgabe. Diese Anforderung stellt für allfällige Bewerber um das Erhebungsmandat indessen keine schwerwiegende Einschränkung dar. Gefordert ist aus Transparenzgründen lediglich die strukturelle Verselbständigung der Erhebungsstelle, nicht aber deren Unabhängigkeit von anderen Unternehmen. Heute erhebt die Gebührenerhebungsstelle mit den von den Betrieben erhaltenen Daten auch die Urheberrechtsabgaben für die Verwertungsgesellschaft Suisa. Diese Nebentätigkeit würde die künftige Erhebungsstelle ohnehin kaum mehr ausführen können, da sie die Daten, an welche sie bei der Erhebung der Abgabe gelangt, aus Datenschutzgründen nicht für andere Zwecke verwenden darf.

Neu ist die Erhebungsstelle verpflichtet, ihre Jahresrechnung sowie einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Mit dieser Verpflichtung wird dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach grösserer Transparenz bei der Wahrnehmung dieser öffentli-

18 Im Jahr 2010 fakturierte die Billag AG den Betrieben Empfangsgebühren von insgesamt rund 35 Mio. Franken. Nach Angaben der Billag AG haben per Ende 2010 unter den gebührenpflichtigen Betrieben lediglich 46 % die Radio- und 35 % die Fernseh- Empfangsgebühr entrichtet.