Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2010/97: Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) · 58 Seiten
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Weil die neue Abgabe ohne Bezug zu Empfangsgeräten erhoben wird, gibt es künftig keine Unterscheidung mehr zwischen einer Abgabe für Radio und für Fernsehen.
Die Haushaltsabgabe wird wie die bisherige Empfangsgebühr für jeden Privathaushalt gleich hoch sein. Heute beträgt die jährliche Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen pro Haushalt 462 Franken. Die neue Abgabe wird voraussichtlich spürbar tiefer liegen als heute, wobei das Ausmass der Befreiungen von der Abgabe eine grosse Rolle spielen wird. Die Reduktion gegenüber heute ist unter anderem zurückzuführen auf die grössere Zahl von Haushalten, für welche eine Abgabepflicht besteht. Wenn die Abgabe künftig bei 400 Franken pro Haushalt und Jahr liegen sollte, würden die Haushalte insgesamt jährlich rund 1 100 Millionen Franken zum Ertrag der Abgabe beitragen.
Einen Sonderfall bilden die Kollektivhaushalte, denen gewöhnlich wesentlich mehr Personen angehören als einem Privathaushalt (Alters- und Pflegeheime, Spitäler, Internate, u.a.). Für Kollektivhaushalte wird der Bundesrat einen nach Anzahl Bewohnerinnen und Bewohner abgestuften Spezialtarif festlegen. Ein Kollektivhaushalt wird eine höhere Abgabe entrichten müssen als ein Privathaushalt. Dies rechtfertigt sich dadurch, dass die Angehörigen von Kollektivhaushalten gegenüber heute entlastet werden, weil sie anders als heute keine individuelle Haushaltabgabe mehr für ihre privat genutzten Räume innerhalb des Kollektivhaushalts bezahlen müssen.
Die Abgabe eines Unternehmens soll wie oben dargelegt nach dem jährlichen Umsatz abgestuft werden (vgl. Ziff. 1.2.1.4.2). Die Tarifkategorien und die anwendbaren Tarife wird der Bundesrat in der RTVV festlegen. Seine Vorstellungen gehen dahin, sechs Tarifkategorien mit diesen voraussichtlichen Abgabetarifen zu schaffen:17
Tarif- Umsatz (Fr.) Anzahl Tarif/Jahr
kategorie Unternehmen (Fr.)
1 500 000 - 1 Mio. 51 468400
2 1 – 5 Mio. 65 259 1 000
3 5 - 20 Mio. 17 910 2 500
4 20 – 100 Mio. 5 796 6 300
5 100 Mio. – 1 Mrd. 1 769 15 600
6 über 1 Mrd. 353 39 000
Die Abgabe in der tiefsten Tarifstufe wird damit auf ähnlichem Niveau liegen wie die Haushaltsabgabe. Dieser Betrag ist geringer als die heute geltende tiefste Empfangsgebühr für Radio und Fernsehen für Betriebe (612 Franken), wodurch die kleinsten der nicht ohnehin befreiten Unternehmen bloss eine bescheidene Belastung erfahren. Die Abgabetarife in den höchsten Stufen mögen auf den ersten Blick hoch erscheinen. Zu bedenken ist allerdings, dass Unternehmen mit vielen Filialen – Grossverteiler, Banken, Modehäuser, Post – bereits heute Empfangsgebühren in
17 Quelle: Offizielle MWST-Statistik für das Jahr 2008