Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten

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Die Zusatzdaten können nur dann erhoben und an das zuständige Krebsregister übermittelt werden, wenn die betroffenen Patientinnen und Patienten ihre informierte Einwilligung dazu erteilt haben (Art. 5 Abs. 3; vgl. Ziff. 2.1).

Patientinnen und Patienten können ihre zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Einwilligung für die Erfassung von Zusatzdaten jederzeit zurückziehen (Art. 6 Abs. 1 Bst. b). Im Falle eines Rückzugs werden alle bereits registrierten Zusatzdaten im Krebsregister gelöscht (Art. 13 Abs. 2).

Tabelle 1

Übersicht über das Konzept der Datenerhebung

Mindestdaten Zusatzdaten Forschungsdaten

Zweck der Daten- Monitoring der Ent- Beantwortung wichti- Beantwortung spezifierhebung wicklung von Krebser- ger gesundheitspoliti- scher Forschungsfragen

krankungen scher Fragestellungen z.B. zu Risikofaktoren (Häufigkeit, Verbrei- in den Bereichen Vor- oder Wirksamkeit von tung, Sterblichkeit) sorge, Behandlung und Therapien

Betreuung

Erhobene Daten personenbezogene Abhängig von der abhängig von der

Angaben, Diagnose, Fragestellung Daten zu Forschungsfrage

Erstbehandlung, To- Krankheits- und Be-

desdatum, Todesursa- handlungsverlauf,

chen Lebensqualität, Risiko-

faktoren oder Früher-

kennungsmassnahmen

Festlegung des auf Gesetzesstufe auf Verordnungsstufe im Studienprotokoll Datenumfangs

Betroffene Patien- alle Patientinnen und Patientinnen und Pati- abhängig von der tengruppen Patienten mit einer enten mit einer ausge- Forschungsfrage

diagnostizierten Krebs- wählten Krebserkran-

erkrankung kung und/oder die einer

ausgewählten Patien-

tengruppe angehören

(z.B. Kinder)

Umfang Vollerhebung Möglichst Vollerhe- Stichprobe

bung

Dauer zeitlich unbefristet je nach Fragestellung zeitlich befristet

zeitlich befristet oder

unbefristet

Mitsprache von Widerspruchsrecht informierte Einwilli- informierte Einwilli-Patientinnen und gung gung

Patienten

Datenerhebung Gesundheitsfachper- Gesundheitsfachper- kantonale Krebsregister durch sonen und Institutionen sonen und Institutionen und Kinderkrebsregister

Übermittlungs- Ja Ja Nein

pflicht für Gesund-

heitsfachpersonen

Bewilligung durch Nein Nein Ja

Ethikkommission

nach HFG