Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten

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lung. Die Schaffung bundesweiter Grundlagen für die Realisierung klinischer Krebsregister ist eines der Ziele des im Jahr 2008 initiierten «Nationalen Krebsplans».59

Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden seit 1980 flächendeckend für alle Bundesländer im Deutschen Kinderkrebsregister60 erfasst.

Österreich

Die Abläufe der Krebsregistrierung unterliegen dem «Krebsstatistikgesetz von 1969»61 sowie der «Krebsstatistikverordnung von 1978».62 Seit 1983 liegen die Daten in ausreichender Vollzähligkeit und Qualität vor, da erst seit diesem Berichtsjahr eine Verknüpfung mit den Daten der Todesursachenstatistik möglich ist.

Die Daten werden auf nationaler Ebene durch «Statistik Austria»63 gesammelt und aufbereitet. Die Spitäler sind verpflichtet, krebsbezogene Angaben anhand von strukturierten Meldeblättern monatlich an «Statistik Austria» zu übermitteln. Nebst diesen Meldeblättern werden auch elektronische Daten aus den medizinischen Datenblättern übernommen. Dieser Abgleich mit den medizinischen Datenbanken wird in erster Linie zur Vollzähligkeitskontrolle und zur eventuellen Ergänzung der Daten aus den Meldeblättern verwendet. Patientinnen und Patienten können Widerspruch gegen die Registrierung ihrer Daten einlegen.

Die Bundesländer Kärnten, Salzburg, Tirol und Vorarlberg führen regionale Krebsregister in enger Zusammenarbeit mit den dortigen Pathologien und übernehmen die Kommunikation sowie die Datenweitergabe zwischen den jeweiligen Pathologien und «Statistik Austria». Die Qualitätskontrolle wird in Zusammenarbeit mit «Statistik Austria» durchgeführt. Da die Kodierung der Tumore in den regionalen Registern nicht einheitlich erfolgt, werden von «Statistik Austria» generell nur textliche Beschreibungen der Tumore übernommen. Einzige Ausnahme bildet das Tumorregister Tirol. Nach umfassenden Qualitätsprüfungen werden seit 1998 bereits kodierte Daten aus Tirol übernommen.

Niederlande

Die Krebsregistrierung, welche eine Flächendeckung von 95% erreicht, ist seit deren Gründung 1980 eine der Aufgaben der acht «Comprehensive Cancer Centres».64 Deren Ziel ist es, Krebspatientinnen oder Krebspatienten und deren Angehörigen Zugang zu qualitativ hochstehender und räumlich nahegelegener Pflege zu verschaffen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Krebsregistern sind die niederländischen Krebsregister tumorbezogen, d.h. die Patientinnen und Patienten werden mehrmals registriert, sollten sie an mehreren Tumoren erkranken.

59 www.bmg.bund.de/praevention/nationaler-krebsplan.html.

60 www.kinderkrebsregister.de.

61 Bundesgesetz vom 6. März 1969 über die statistische Erfassung von Geschwulstkrankheiten (Krebsstatistikgesetz); einsehbar unter: vlex.at/vid/oktober-krebsstatistikgesetz-bgblnr-41574687.

62 Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 16. März 1978 über die statistische Erfassung von Geschwulstkrankheiten (Krebsstatistikverordnung); einsehbar unter: www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR11 010612.

63 www.statistik.at.

64 www.ikcnet.nl/page.php?id=207&nav_id=97.