Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 46Fedlex · Erläuternder Bericht
zur Erhebung und Übermittlung verpflichteten Personen und Institutionen, der Fristen sowie des zuständigen Krebsregisters.
Ebenfalls sind die Aufgaben der kantonalen Krebsregister, des Schweizer Kinderkrebsregisters sowie der nationalen Krebsregistrierungsstelle bezüglich der Modalitäten, des Zeitpunkts und der Periodizität der Weiterleitung von Daten zu beschreiben.
Damit der Vollzug des vorliegenden Vorentwurfs funktionieren kann, sind zudem auch Massnahmen der Kantone notwendig. Es liegt an ihnen, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und falls nötig auch gesetzgeberisch aktiv zu werden, damit die kantonalen Krebsregister und das Schweizer Kinderkrebsregister ihre Daten mit denjenigen der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister abgleichen können.
Die neuen gesetzlichen Grundlagen sollen zudem einer Evaluation unterzogen werden (Art. 32).
2.7 Parlamentarische Vorstösse
In den vergangen fünf Jahren wurden die nachfolgend aufgeführten parlamentarischen Vorstösse zur Krebsregistrierung eingereicht:
Mit der Motion Müller Geri 07.3638 «Flächendeckendes Schweizer Krebsregister» vom 4. Oktober 2007 wurde der Bundesrat aufgefordert, ein gesamtschweizerisches, flächendeckendes Krebsregister zu erstellen und die dazu erforderlichen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion mit der Begründung, dass die Erstellung eines gesamtschweizerischen, flächendeckenden Krebsregisters durch den Bund selbst nicht das Ziel einer gesetzlichen Regelung sein könne. Es gehe vielmehr darum, die Qualität und die Harmonisierung der von den Kantonen erhobenen wissenschaftlich relevanten Krebsdaten zu sichern, sie zu verknüpfen und zu analysieren und so die Grundlagen für gesundheitspolitische Entscheidungen zu schaffen. Während der Nationalrat die Motion am 16. September 2009 mit 90 zu 67 Stimmen annahm, beantragte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) deren Ablehnung. Die Motion wurde in der Folge am 20. September 2010 vom Ständerat mit Verweis auf die parlamentarische Initiative Heim (vgl. unten) einstimmig abgelehnt.
Die parlamentarische Initiative Heim 07.501 «Nationales Krebsregister» vom 21. Dezember 2007 will gesetzliche Grundlagen schaffen, damit Krebsdaten nach einheitlichen Methoden in allen Kantonen erhoben und in einem nationalen Register zusammengeführt und veröffentlicht werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat der Initiative am 17. Oktober 2008 mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Die SGK-S stimmte diesem Beschluss am 15. Februar 2010 mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. In Anbetracht des Entscheids des Bundesrates, selbst eine Vorlage für eine gesetzliche Regelung der Krebsregistrierung zu erarbeiten, entschied die SGK-N am 13. Januar 2012 einstimmig, die Behandlungsfrist der Initiative um zwei Jahre (bis Frühjahr 2014) zu verlängern.
Die Motion Altherr 11.3584 «Nationale Strategie der Krebsbekämpfung. Für mehr Chancengleichheit und Effizienz» vom 16. Juni 2011 beauftragt den Bundesrat, unter Einbezug betroffener Organisationen, Fachpersonen, Fachschaften und der