Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 106 Seiten

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Der RVK fordert, angemessene Anreize und klare Abgeltungsregelungen für die involvierten Gesundheitsfachpersonen vorzusehen. Die Abgeltung der nach diesem Gesetz erbrachten Leistungen sei in den entsprechenden Tarifwerken zu konkretisieren. Die Tätigkeiten in Bezug auf die Registrierung unterständen sodann dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gemäss Artikel 32 KVG. Durch eine klare Abgrenzung der Aufgaben der involvierten Leistungserbringer sollten Doppelspurigkeiten vermieden und dadurch die Belastung der Krankenpflegeversicherung eingedämmt werden.

Der VSED weist auf die Problematik hin, dass noch nicht alle Kantone über ein kantonales Einwohnerregister verfügen, welches eine einfache Datenabfrage ermöglicht. Es könne durchaus sein, dass für die Datenabfrage in Kantonen und Gemeinden Investitionen getätigt werden müssten. Der VSED verlangt, dass die Kosten für das Abrufverfahren durch den Bund zu tragen sind.