Botschaft

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 20Fedlex · Erläuternder Bericht

Online-Abfragemöglichkeit zur Verfügung gestellt werden muss (Artikel 22 Buchstabe e). Die SBB ist Systemführerin öffentlicher Verkehr Schiene im Ereignisfall. Dies wurde in Artikel 22 Buchstabe j ergänzt. Neu wird dern Artikel 26 zur Verwendung nicht investierter Finanzmittel eingefügt. BAV und SBB legen die Verwendung gemeinsam schriftlich fest. Mit der Weiterführung der bereits in der LV 11–12 vereinbarten Erweiterungsinvestitionen sind bereits mehr als 500 Millionen Franken in der LV 13–16 gebunden. Eine Aufnahme zusätzlicher Erweiterungsinvestitionen ist aufgrund des Mehrbedarfs für den Substanzerhalt und der Höhe der verfügbaren Mittel nicht möglich.

Der 5. Abschnitt (Bereitstellung der Mittel) und der 6. Abschnitt (Controlling) blieben weitestgehend unverändert. Eine Änderung der LV (7. Abschnitt) ist gestützt auf Artikel 36 sowie gestützt auf Artikel 8 Absatz 3 SBBG möglich. Im Anhang zur LV 13–16 werden die konkreten Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung festgelegt. Die konkreten Zielwerte für die einzelnen Jahre werden mit der SBB abgestimmt.

1.4.3 Mittelbedarf für die SBB-Infrastruktur 2013–2016

Die Inbetriebnahme neuer Infrastruktur, die höhere Auslastung des Netzes, der Einsatz schnellerer und schwererer Züge aber auch hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit des Netzes haben zu einem höheren Mittelbedarf für Betrieb und Substanzerhalt der SBB-Infrastruktur geführt. Das BAV hat gestützt auf eine Zweitmeinung zum SBB Netzaudit 2009 bestätigt, dass künftig mehr Mittel für die Substanzerhaltung der SBB-Infrastruktur und dem Abbau eines Nachholbedarf nötig sind, um die SBB-Infrastruktur auch künftig in gutem Zustand zu erhalten. Auch der aktuelle SBB Netzzustandsbericht 2010 zeigt für die künftigen Jahre einen deutlich höheren künftigen Mittelbedarf gegenüber 2010 auf.

Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, dass sowohl durch Anpassung der Trassenpreise (Erhöhung des Deckungsbeitrags im Personenfernverkehr im Jahr 2011 und Anpassung an die Normgrenzkosten im Jahr 2013, vgl. Kapitel 1.2.2) als auch durch Erhöhung des Zahlungsrahmens zur LV Bund-SBB der SBB Infrastruktur sukzessive mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Durch die schrittweise Erhöhung der verfügbaren Mittel soll der SBB Infrastruktur ein kontinuierlicher Hochlauf bei den Ressourcen ermöglicht werden. Die Zweitmeinung zum Netzaudit 2009 kam zu dem Ergebnis, dass gegenüber 2010 bis zu 500 Millionen p.a. Franken mehr zur Verfügung gestellt werden sollen. Zudem trägt die SBB durch Effizienzsteigerungsmassnahmen von etwa 250 Millionen Franken p.a. im Jahr 2016 gegenüber 2010 zur Verminderung des gestiegenen Mittelbedarfs bei. Gleichzeitig wurde vereinbart, eine gemeinsame enge Überwachung des Netzzustandes einzuführen. Letzteres wurde durch Aufnahme neuer Kennzahlen zum Netzzustand in die LV 11–12 und der Verpflichtung, den jährlichen Netzzustandsbericht der SBB an das BAV weiterzugeben, bereits teilweise umgesetzt.

Die SBB hat gemäss ihrer aktuellen Planungen einen Zahlungsrahmen zur LV 13–16 von rund 7110 Millionen Franken für den Betrieb, Substanzerhalt und die Weiterführung der bereits mit der LV 11–12 vereinbarten Erweiterungsinvestitionen beantragt. Hierbei bereits berücksichtigt sind die Effizienzsteigerungsmassnahmen von SBB Infrastruktur, Priorisierungen beim Mehrbedarf im Substanzerhalt sowie