Botschaft

Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

Gemäss Einschätzung der SBB kann aufgrund eines verminderten Mehrbedarfs für die Substanzerhaltung der Mittelbedarf für die Weiterführung der bereits mit der LV 11–12 bestellten Erweiterungen von etwa 500 Millionen Franken mit dem Zahlungsrahmen von 6624 Millionen Franken vollständig gedeckt werden.

Aufgrund des notwendigen Bedarfs für die Substanzerhaltung können jedoch keine zusätzlichen Erweiterungen in die LV aufgenommen werden. Die Priorität liegt bei der Substanzerhaltung. Mit FABI ist zudem vorgesehen, dass in den Leistungsvereinbarungen keine Erweiterungen mehr finanziert werden. Der Bund strebt daher an, dass im Rahmen der LV 13–16 keine neuen Erweiterungsinvestitionen mit Annuitäten für 2017 und die folgenden Jahre begonnen werden.

Aufgrund der beschränkten Mittel in der LV 13–16 können die Anpassungen am Rangierbahnhof Limmattal (RBL) für das Gateway nur verzögert finanziert werden. Unter die von der SBB angemeldeten zusätzlichen Erweiterungsinvestitionen fallen beispielsweise das Umformerwerk in St.Gallen-Winkeln für die Stromversorgung im Raum Ostschweiz im Hinblick auf den Angebotsausbau (Anteil LV ca. 72 Mio. Franken), die Abstellanlage Oberwinterthur zur Erhöhung der Abstellkapazität im Raum Zürich/Winterthur (Anteil LV ca. 37 Mio. Franken), die Kreuzungsstelle Cheyres für ein Angebotsausbau Fribourg-Yverdon (Anteil LV ca. 5 Mio. Franken), ein Freiverlad in Chiasso SM für den Ersatz des Wegfalls des Freiverlads Mendrisio (FMV) (Anteil LV ca. 6 Mio. Franken), netzweite Wasserzapfstellen und Stromversorgungsanlagen (Anteil LV ca. 7 Mio. Franken) sowie Ausbauten in Othmarsingen, Mägenwil und Muri für ein Angebotsausbau im Freiamt (Anteil LV ca. 33 Mio. Franken).. Darüber hinausgehende zusätzliche Erweiterungen sind beispielsweise Zofingen–Lenzburg, Wettingen/Otelfingen, Coppet–Founex oder Locarno–Cadenazzo.

Mit der LV 11–12 und der Zusatzvereinbarung zur LV 11–12 wird der SBB Infrastruktur für Erneuerungen und Erweiterungen ein Investitionsbeitrag in Höhe von insgesamt 2447 Millionen Franken gewährt. Sofern die SBB nicht alle bereitgestellten Mittel im 2011 und 2012 vollständig ausschöpfen kann, könnte zusätzlich zum Abbau der Verschuldung aufgrund der notwendigen ordentlichen Investitionen im 2007–2010 gegenüber dem Konzern eine höhere Finanzierung von bereits mit der LV 11–12 bestellten Erweiterungen im 2011 und 2012 vorgesehen werden. Der Finanzierungsbedarf für die Weiterführung dieser Erweiterungen ab 2013 würde sich dadurch reduzieren und zusätzliche Investitionen (Erneuerungen und Erweiterungen) ermöglichen.

1.4.4 Entwicklung des Mittelbedarfs gegenüber der LV 11–12

Der geplante Abgeltungsbedarf der SBB Infrastruktur für Betrieb und Substanzerhalt von durchschnittlich 1656 Millionen Franken pro Jahr für die Jahre 2013–2016 sind gegenüber der Leistungsvereinbarung 2011–2012 mit durchschnittlich 1721 Millionen Franken jährlich gesunken. Dies ist zum einen auf die Anpassung des Trassenpreissystems im 2013 zurückzuführen, die zu Mehreinnahmen für SBB Infrastruktur von rund 200 Millionen Franken jährlich ab 2013 führt. Aufgrund der Mehreinnahmen sinkt der Abgeltungsbedarf. Demgegenüber gibt es einen