Botschaft
Vernehmlassung 2011/118: Botschaft über die Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) und die Leistungsvereinbarung Bund-SBB für die Jahre 2013-2016 · 45 Seiten
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ein langsamerer Abbau des Nachholbedarfs. Für die Weiterführung der bereits mit der LV 11–12 bestellten Erweiterungen besteht ein Mittelbedarf für 2013–2016 von etwa 500 Millionen Franken. Darüber hinaus benötigt sie gemäss ihren Planungen etwa 320 Millionen Franken für zusätzliche Erweiterungsinvestitionen, d.h. insgesamt 820 Millionen Franken für Erweiterungsinvestitionen für vier Jahre.
Gestützt auf die Ergebnisse der Zweitmeinung und vor dem Hintergrund des Bundesbeschlusses über den Zahlungsrahmen für die SBB-Infrastruktur 2011– 201219 hat der Bundesrat eine weitere sukzessive Erhöhung der verfügbaren Mittel für die SBB Infrastruktur für die Jahre 2013–2016 beschlossen. Den vom Bundesrat beschlossenen Finanzplanungen des Bundes (Legislaturfinanzplan 2013–2015) liegt ein Zahlungsrahmen zur Leistungsvereinbarung zwischen Bund und SBB für 2013– 2016 von 6624 Millionen Franken zugrunde. Die jährlichen Beiträge des Bundes, d.h. Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträge, werden in den Jahren 2013 bis 2016 sukzessive erhöht, damit ein kontinuierliches Hochfahren der Ressourcen sichergestellt werden kann. Gegenüber 2010 werden der SBB Infrastruktur im Jahr 2016 etwa 510 Millionen Franken mehr Mittel für Betrieb und Substanzerhaltung der Infrastruktur zur Verfügung stehen. Diese zusätzlichen Mittel im 2016 gegenüber 2010 setzen sich aus Mehrerträgen bei den Verkehrseinnahmen in der Höhe von etwa 275 Millionen Franken und der Erhöhung des Beitrags aus dem Zahlungsrahmen um rund 235 Millionen Franken zusammen. Aufgrund der Mehreinnahmen aus den Trassenpreisanpassungen im Jahr 2013 entspricht der jährliche Bundesbeitrag an die SBB-Infrastruktur im Jahr 2016 etwa dem Niveau im 2012.
Abbildung 2
Veränderung der verfügbaren Mittel der SBB gegenüber 2010
600
500
400
300
200
100
0
2011 2012 2013 2014 20152016
Erhöhung Zahlungsrahmen (inkl. Zusatzvereinbarung zur LV 11-12)
Erhöhung Trassenpreise
Mit einem Zahlungsrahmen von 6624 Millionen Franken und der Erhöhung der Verkehrserträge durch die Anpassung der Trassenpreise stehen für die notwendige
19 BBl 2011 3543.