Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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Am bisherigen System der Integrationsförderung soll grundsätzlich angeknüpft werden. Neu sollen aber alle gesetzlichen Grundlagen zur Finanzierung der Integration – sowohl im Ausländer- als auch im Asylbereich – der besseren Übersichtlich-weit wegen im AuG geregelt werden. Damit erfolgt einerseits eine klare finanzielle Trennung zwischen Sozialhilfe und Integration. Andererseits sollen die unterschiedlichen Finanzströme (Schwerpunkteprogramm einerseits, Integrationspauschale andererseits) gebündelt werden.

Neu sollen alle diese Bundesgelder mit Programmvereinbarungen gestützt auf kantonale Integrationsprogramme an die Kantone vergeben werden. So wird gewährleistet, dass gesamtschweizerisch die gleichen Ziele verfolgt und Standards eingehalten werden. Dabei sollen alle Massnahmen bedarfsgerecht den Zielgruppen bzw. dem Einzelfall angepasst werden können. Der Bedarf ist in der Regel durch den Bildungsstand, die sozioökonomische Lage, den Gesundheitszustand sowie auch durch die Migrationssituation bestimmt.

Mit dieser Neuregelung des Finanzierungssystems wird die teilweise erfolgte Verzettelung der Kräfte sowie die mangelnde Kohärenz der Integrationsbestrebungen in den Kantonen gebannt, die sich in den letzten Jahren manifestiert und die Wirkung der Integrationsförderung geschmälert hat. Gleichzeitig erlaubt die Programmlösung, dass den regionalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden kann und dass die verschiedenen Massnahmen besser aufeinander abgestimmt werden.

Die geplante Neuerung setzt eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen voraus. Ein gleichlautender Revisionsvorschlag der Finanzierungsbestimmung im AuG (Art. 55) hat der Bundesrat bereits im Rahmen der laufenden Revision des Asyl- und Ausländergesetzes mit Botschaft vom 26. Mai 201041 dem Parlament unterbreitet.

Gestützt auf Vorarbeiten im Rahmen der Empfehlungen der tripartiten Agglomerationskonferenz haben sich Bundesrat und Kantonsregierungen darauf geeinigt, dass sich die spezifische Integrationsförderung von Bund und Kantonen zukünftig wie folgt gestaltet:

Gefördert werden Massnahmen in folgenden drei Pfeilern:

Pfeiler 1: Information und Beratung: Programmziele (Förderbereiche) betreffen die Erstinformation und Integrationsförderbedarf, die Beratung und der Schutz vor Diskriminierung

Pfeiler 2: Bildung und Arbeit: Programmziele betreffen die Sprache, die Frühe Förderung sowie die Arbeitsmarktfähigkeit

Pfeiler 3: Verständigung und gesellschaftliche Integration: Programmziele betreffen die interkulturelle Übersetzung und die soziale Integration.

Damit werden erfolgreiche Angebote der Integrationsförderung, die bereits in den meisten Gebieten der Schweiz bestehen, weitergeführt und gezielt verstärkt. Als neue Massnahmen sollen die Erstinformation der Neuzuziehenden sowie die

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