Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 24Fedlex · Erläuternder Bericht

Integrationsprogrammen gebündelt und mittels Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen finanziert und umgesetzt werden.

Für die Integration in die Regelstrukturen ist auf Bundesebene zusätzlich mit Mehrausgaben in Höhe von rund 2.2 Millionen jährlich zu rechnen (vgl. Kapitel 3.1.).

1.6 Rechtsvergleich und Verhältnis zum europäischen Recht

1.6.1 Europäisches Recht

Der vorliegende Entwurf ist mit dem europäischen Recht vereinbar und steht nicht im Widerspruch zur Integrationsgesetzgebung der EU und unseren Nachbarländern.

Integration ist auch in den anderen Staaten Europas ein relativ junges Politikfeld. Die politischen Antworten, die verschiedene Nationen in den letzten Jahren im Umgang mit den Zuwandernden gesucht und gefunden haben, sind stark durch die jeweiligen nationalen Eigenheiten und die Geschichte geprägt. Es ist zu berücksichtigen, dass die konkrete Ausgestaltung sowie namentlich die Wirkungsweisen der verschiedenen Integrationspolitiken aufgrund der politischen Kultur, des Staatsaufbaus (Föderalismus – Zentralismus), der Ausprägung des Sozialstaates, der Bildungspolitik oder der Kapazitäten des Arbeitsmarkts der jeweiligen Länder relativ starke Unterschiede aufweisen.

Der Rat der EU-Justiz- und Innenminister hat im November 2004 gemeinsame Grundprinzipien für einen europäischen Rahmen zur Integration von Drittstaatsangehörigen verabschiedet42. Die darin enthaltenen Richtlinien sind allerdings nicht verbindlich. Denn die Regelung der Zuwanderung und Integration von Drittstaatsangehörigen liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich der einzelnen Mitgliedstaaten und wird durch das nationale Recht bestimmt. Am 20. Juli 2011 hat die Europäische Kommission eine neue europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen vorgestellt. Die darin enthaltenen Grundprinzipien sowie die vorgeschlagenenen Massnahmen stimmen mit den in der Schweiz geltenden Grundprinzipien weitgehend überein43.

1.6.1.1 Deutschland

42"Common Basic Principles for Immigrant Integration in the European Union"

vom 19. November 2004, vgl. http://www.enaro.eu/dsip/download/eu-Common-Basic-Principles.pdf (Stand 17. Januar 2011).

43

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den

Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen. Europäische Agenda für die Integration von Drittstaatsangehörigen vom 20. Juli 2011, vgl. http://ec.europa.eu/home-

affairs/news/intro/docs/110720/1_DE_ACT_part1_v3.pdf.