Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 22Fedlex · Erläuternder Bericht
Bund steuert die Umsetzung der Programmziele mittels einer regelmässigen Überprüfung der Zielerreichung (Wirkungsziele, Indikatoren). Diese ist mit dem geplanten Monitoring der Integration der ausländischen Bevölkerung zu verbinden (siehe Kapitel 2 Ausführungen zu Artikel 54).
Dem Bund kommt die Federführung für die Entwicklung von Standards und Qualitätssicherungsinstrumenten zu, die in Absprache mit den Kantonen und Gemeinden sowie weiteren Akteuren erfolgt. Ein Teil der Bundesmittel zur spezifischen Integrationsförderung soll deshalb wie bisher, ausserhalb der kantonalen Integrationsprogramme, durch den Bund direkt für die Förderung von Massnahmen mit nationaler Ausstrahlung (z.B. Qualitätssicherungsinstrumente zur Sprachförderung, schweizweite Projekte zur Bekämpfung von Zwangsheirat) sowie für innovative Projekte (Modellvorhaben) eingesetzt werden.
Verstärkte Steuerung: Die Integrationsförderung soll durch eine bessere Steuerung durch den Bundesrat gestärkt werden (Art. 54). Zusätzlich dazu ist die gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Kantonen weiterzuführen.
Gestützt auf den Bundesratsbeschluss vom 22. August 2007 zum Massnahmenpaket Integration des Bundes* bestehen heute folgende mit einem Koordinationsmandat betraute interdepartementale Gremien: Als Steuergremium die Interdepartementale Arbeitsgruppe Migration (IAM) sowie als Fachgremien der Interdepartementale Ausschuss Integration (IAI), die Arbeitsgruppe Ausbildung, Beschäftigung, ausländische Arbeitskräfte (AGBA) sowie die Steuergruppe Projets urbains (COPIL PU). Das EJPD bringt dem Bundesrat jährlich die Berichterstattung zum Fortschritt des Massnahmenpakets der IAM zur Kenntnis, letztmalig am 16. Februar 2011.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Zusammenarbeit in diesen Gremien nicht immer erfolgreich verläuft und oft nicht über einen beschränkten Informationsaustausch hinausgeht. Zudem sind im Zug weiterer Bundesstrategien – wie beispielsweise derjenigen zu Jugend und Gewalt oder zur Bekämpfung der Armut – neue Gremien entstanden, in denen durch die weitgehend gleichen Stellen ähnliche Fragestellungen diskutiert werden (z.B. die neuen Gremien zur Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ). Teilweise sind dabei auch kantonale Stellen vertreten. Des Weiteren ist zu erwarten, dass im Rahmen der Umsetzung des geplanten Weiterbildungsgesetzes ebenfalls Koordinationsfragen bestehen, welche die Integrationsförderung tangieren. Zudem hat sich die Koordination auf politischer Ebene weiterentwickelt. Der bundesrätliche Ausschuss Migration und Integration hat seine Sitzungskadenz erhöht.
Die Koordination der Integrationspolitik des Bundes ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich zu überdenken, mit dem Ziel wenige, aber effiziente und effektive Gremien zu mandatieren. Der Bundesrat sieht deshalb vor, bis spätestens Ende 2012 eine Gesamtüberprüfung der sozial- und gesellschaftspolitisch relevanten Koordinationsstrukturen und -gremien auf Bundesebene vorzunehmen und gestützt darauf sinnvolle Gremien einzusetzen bzw. zu mandatieren, welche eine Koordination im Bereich der Integration gewährleisten.
Um indes die Koordination im Bereich der Integration in den Arbeitsmarkt bereits heute zu verbessern, sollen bereits ab Ende 2011 Vertreterinnen und Vertreter aus