Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
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dem Integrationsbereich in die Gremien der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ (IIZ-Steuerungsgremium, nationales Entwicklungs- und Koordinationsgremium, Nationale IIZ Fachstelle) aufgenommen werden.
Ein wichtiges Instrument zur Koordination wird ein regelmässiges Monitoring der verschiedenen Massnahmen sowie deren kontinuierliche Qualitätssicherung darstellen. Für das Monitoring der Integrationswirkungen sowie für die Planung der Massnahmen sind die notwendigen statistischen Basisdaten (Integrationsindikatoren) bereit zu stellen. Künftig soll von Seiten des Bundes eine klare Berichterstattung entwickelt werden, welche sowohl über die Herausforderung in der Integration (Integrationsindikatoren des Bundesamtes für Statistik) als auch über die getroffenen Massnahmen (Integrationsmassnahmen der Bundesstellen sowie vom BFM mitfinanzierte Integrationsprogramme) und deren Wirkungen Auskunft gibt (siehe Kapitel 3.1.).
1.4 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung.
Die vorgeschlagene Lösung eignet sich am besten dazu, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzuentwickeln. Sie basiert auf den bisherigen Erfahrungen,
ermöglicht eine stärkere Verlagerung der Integrationsförderung in die
Regelstrukturen und stellt die Zusammenarbeit der staatlichen Akteure mit externen Partner sicher (vgl. Kapitel 1.2 und 1.3).
1.5 Abstimmung von Aufgaben und Finanzen
Der Bundesbeitrag an die spezifische Integrationsförderung besteht derzeit aus den rund 16 Millionen Franken jährlich für das Schwerpunkteprogramm des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements 2008–2011 sowie aus der Integrationspauschale, die in Abhängigkeit von den effektiven Asylgewährungen und vorläufigen Aufnahmen jährlich schwankt (durchschnittlich 35.7 Millionen Franken pro Jahr; im Jahr 2010 betrug die Integrationspauschale 45 Millionen Franken). Somit beträgt der Bundesbeitrag insgesamt rund 50 bis 60 Millionen Franken.
Für die Umsetzung des vorliegenden Entwurfs sind weitere Mittel nötig. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) hat in ihrem Bericht vom 29. Juni 2009 (TAK-Bericht 2009) einen jährlichen Mehrbedarf in der spezifischen Integrationsförderung von 130 Millionen Franken festgestellt, welche von Bund, Kantonen und Gemeinden gemeinsam zu tragen seien.
Angesichts des derzeitigen Lage der Bundesfinanzen ist der von der TAK festgestellte zusätzliche Aufwand nicht vollständig finanzierbar und deswegen erst mittelfristig zu prüfen. Wie der Bundesrat bereits in seinem Bericht Weiterentwicklung vom 5. März 2010 ausgeführt hat, sieht er gestützt auf eine Einigung mit den Kantonsregierungen vor, den Bundesbeitrag um bis zu 20 Millionen zu erhöhen, unter der Voraussetzung, dass auch die Kantone ihre Mittel entsprechend anpassen.
Zukünftig sollen alle Bereiche der Integrationsförderung (bisheriges Schwerpunkteprogramm und Integrationspauschale), die eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen (sowie Städten und Gemeinden) darstellen, in kantonalen