Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
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Integrationsfachstellen und anderen Institutionen) sowie auf vertikaler Ebene (zwischen den drei verschiedenen staatlichen Ebenen) eine zentrale Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der Integrationsförderung.
Die horizontale Steuerung und Koordination der Integrationspolitik von Bund, Kantonen und Gemeinden liegt in der separaten Zuständigkeit jeder staatlichen Ebene, indem die Massnahmen der betroffenen Departemente und Verwaltungsstellen im Rahmen von Koordinationsgremien aufeinander abzustimmen sind.
Der Bundesrat wird vor dem Hintergrund einer Gesamtüberprüfung der auf Bundesebene bestehenden Koordinationsstrukturen im Bereich der Sozial- und Gesellschaftspolitik geeignete Koordinationsgremien mandatieren und dabei auch die Frage prüfen, ob, wie und welche kantonale oder kommunale Stellen dabei zu beteiligen sind (vgl. Kapitel 1.3. zu Steuerung).
In der vertikalen Koordination der Integrationsmassnahmen spielen auf politischer Ebene die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) und die Konferenz der Integrationsdelegierten (KID) sowie in den jeweiligen Bereichen der Regelstrukturen die zuständigen Fachkonferenzen (z.B. die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden VKM, die Schweizerische Berufsbildungsämterkonferenz SBBK, der Verband Schweizerischer Arbeitsmarktbehörden VSAA, die IV-Stellenkonferenz IVSK etc.) eine wichtige Rolle.
Mit Absatz 1 will der Bundesrat sicherstellen, dass die einzelnen Bundesstellen Vorkehrungen für eine bessere Integration treffen und auch umsetzen. Er will die Integrationspolitik auf Bundesebene verbindlicher steuern.
Absatz 2 entspricht in den Grundzügen dem bisherigen Absatz 1, ist aber weiter gefasst. Er enthält eine zusätzliche Bestimmung, wonach die einzelnen Bundesstellen das Bundesamt bei ihren integrationsrelevanten Aktivitäten beiziehen (zweiter Satz).
Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt , dass es wünschenswert ist, dass das BFM seine Koordinationsrolle gegenüber den Massnahmen anderer Bundesbehörden verstärkt wahrnimmt. Die Koordination durch das BFM betrifft in erster Linie die Ausrichtung der verschiedenen integrationsrelevanten Massnahmen der zuständigen Bundesbehörden auf der strategischen Ebene. Sie soll sich namentlich auf die Fortführung des Massnahmenpakets Integration des Bundes stützen und im Gefäss der zu mandatierenden Koordinationsgremien stattfinden. Für die Umsetzung der Massnahmen bleiben gemäss dem Regelstrukturansatz aber wie bisher die zuständigen Bundesbehörden verantwortlich. Die Bundesbehörden sind gehalten, das BFM nicht bei allen ihren Aktivitäten beizuziehen, sondern gezielt bei wichtigen Vorhaben und im Rahmen strategischer Arbeiten.
Neu wurde nebst der Berufsbildung auch der Weiterbildungsbereich in den Koordinationsauftrag aufgenommen. So haben namentlich zugewanderte Personen einen Weiterbildungsbedarf, der an die im Ausland erworbenen Kompetenzen anknüpft und diese mit den für eine Berufstätigkeit in der Schweiz notwendigen