Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht

Massnahmen zur gezielten Unterstützung der Elternbildung im Berufsbildungsbereich.

Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 197966 (RPG)

Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe f und Artikel 29a

Das Raumplanungsgesetz regelt die räumlichen Planungen in allen raumrelevanten Sachgebieten mit der Aufgabe, die Funktionen des Raums aufeinander abzustimmen. Die neuen integrationsrechtlichen Bestimmungen stützen sich auf Art. 121 BV ab und auf die darauf beruhende Kompetenz des Bundes, die Integration der Ausländerinnen und Ausländer zu fördern.

In Artikel 1 (Ziele) wird neu festgehalten, dass die Raumplanung ergänzend zu ihren anderen Zielen auch den Aspekten der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts Rechnung tragen soll.

Der neue Art. 29a bezweckt, das Programm "Projets urbains" zu verstetigen und definitiv in das Aufgabengebiet des Bundesamtes für Raumentwicklung zu überführen.

Die Gestaltung des Raumes hat einen Einfluss auf die Integration von Ausländerinnen und Ausländern. Gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 22. August 2007 zur Integrationsförderung (Bericht Integrationsmassnahmen 2007) unterstützen sechs Bundesstellen aus fünf Departementen während einer Pilotphase (2008 bis 2011) unter dem Titel "Projets urbains" gemeinsam elf Pilotprojekte in kleinen und mittelgrossen Städten und Gemeinden.67 Diese weisen eines oder mehrere Quartiere mit Problemen im Bereich Zusammenleben, Wohnsiedlungen und allgemein eine mangelhafte Lebensqualität auf und möchten diese konkret und mit einem umfassenden Ansatz verbessern. Die begleitende Evaluation attestiert dem Bundesprogramm "Projets urbains", dass es auf gezielte Weise zu spürbaren Wirkungen bei der Verbesserung der Lebensqualität und der Förderung der sozialen Integration beigetragen hat, sei es in der Bereitstellung attraktiver Wohnungen, der Aufwertung von Aussenräumen oder der Schaffung (zusätzlicher) Angebote für ältere Menschen, für benachteiligte Familien oder für Jugendliche. Die beteiligten Bundesstellen haben 2010 beschlossen, eine weitere Pilotphase von 2012–2015 durchzuführen, um die bisherigen Erfahrungen vertiefen und ergänzen zu können. Angesichts der raschen demographischen und sozialräumlichen Entwicklungen sowie der Segregation in der Schweiz sieht der Bundesrat vor, das Programm auf einer kontinuierlichen Grundlage fortzuführen und zu verstärken (vgl. Kap. 3.1.). Von nachteiligen Entwicklungen in Quartieren sind zunehmend auch kleinere Städte und Gemeinden betroffen. Während die grösseren Städte in der Regel aus eigener Kraft entsprechendes Know-How aufgebaut haben, besteht in kleineren Städten und Gemeinden die Gefahr, dass das erforderliche Wissen und die Ressourcen fehlen und deshalb erst Massnahmen getroffen werden, wenn eine deutlich sichtbare

66SR 700

67Bericht Integrationsmassnahmen vom 30. Juni 2007, Bundesamt für Migration, S. 40-47;

http://www.are.admin.ch/themen/agglomeration/00630/02258/index.html?lang=de.