Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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Die infolge der Anpassung des RPG notwendige Mittelerhöhung basiert auf einer Studie über Wohngebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf sowie über die bisherigen Erfahrungen mit dem Projekt "Projets urbains" seit dem Jahre 2008. Des Weiteren wurden ähnliche Erfahrungen im Ausland75 berücksichtigt. Zur Realisierung von rund einem Dutzend Projekten pro Programmphase mit der entsprechenden Begleitung, der Organisation eines regelmässigern Erfahrungsaustauschs sowie der gezielten Verbreitung der Erkenntnisse und Erfahrungen ist ein jährlicher Betrag von 1.5 Millionen Franken plafonderhöhend bereit zu stellen.

Für die Gewährleistung der Qualitätssicherung (Aus- und Weiterbildung, Organisationsentwicklung) durch den Bund im Bereich des Diskriminierungsschutzes, welcher als neuer Bereich in die kantonalen Integrationsprogramme aufgenommen wird, ist auf nationale Ebene eine geeignete Institution zu mandatieren. Hierzu sind im Budget der FRB Mittel in der Höhe von 200‘000 Franken jährlich einzustellen. Denn die FRB kann die genannten Aufgaben im Rahmen des bestehenden Budgets nicht vollziehen.

Die Arbeit des Bundesamts für Sport BASPO im Bereich der Integrationsförderung mit Hilfe des Sports soll sich schwergewichtig auf den Bereich Forschung sowie auf die Umsetzung der Erkenntnisse in den Gefässen des Jugend- und Erwachsenensports sowie der Sportvereine konzentrieren. Dafür sind in Fortführung der bewährten Massnahmen gemäss Massnahmenpaket Integration des Bundes* zusätzliche Mittel in der Höhe von 500'000 Franken jährlich notwendig.

Die neuen Bestimmungen haben keine baulichen Auswirkungen auf Bundesebene.

In Bezug auf die über die eingestellten Mittel hinausgehenden personellen und sachlichen Mehrausgaben ist aufgrund der Anpassung des AuG und der Spezialgesetze insgesamt mit folgenden Auswirkungen zu rechnen:

Gesetzesanpassung Jährliche Mehrausgaben Umsetzung

AuG Steuerung und Koordination (Art. 54) -

AuG Förderbeiträge (Art. 56) 20 Millionen Franken (BFM)

Berufsbildungsgesetz -

Raumplanungsgesetz 1.5 Millionen Franken (ARE)

75In Deutschland existiert seit 1999 das gemeinsame Programm „Soziale Stadt“ des Bundes, der Länder und der Kommunen, mit welchem über 500 Gebiete unterstützt werden. Für Pilotprojekte im Rahmen der integrationspolitischen Initiativen der Bundesregierung stehen jährlich rund 110 Millionen Euro zur Verfügung.