Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten

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Allgemeiner Teil Sozialversicherungsrecht -

Invalidenversicherungsgesetz

Arbeitslosenversicherungsgesetz -

Ohne Gesetzesanpassung im 200'000 Franken

Diskriminierungsschutz (FRB im GS-EDI)

Ohne Gesetzesanpassung des 500'000 Franken

Sportförderungsgesetzes (BASPO)

Total Mehraufwendungen Fr. 22 200 000.-

Tabelle 1: Finanzielle Auswirkungen (Mehrausgaben)

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Auch die Kantone (inklusive die Gemeinden) sollen ihre Aufwendungen zur spezifischen Integrationsförderung gemäss dem Beschluss der KdK, entsprechend zur Mittelerhöhung durch den Bund, erhöhen.

Die Integrationsförderung stellt eine Verbundsaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden dar, wobei jede staatliche Ebene gemäss ihren jeweiligen Zuständigkeiten dazu beiträgt (Regelstrukturansatz). Jedem Gemeinwesen kommt daher die Aufgabe zu, für den Vollzug der Integrationspolitik und –förderung zu sorgen und dazu auch die notwendigen personellen Ressourcen bereit zu stellen.

Die Prüfung der Integration bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung, beim Familiennachzug sowie ein Jahr nach der Einreise stellt eine unmittelbare hoheitliche Aufgabe der Kantone in Ausführung des Ausländerrechts dar (siehe 5.1.). Die Prüfung ist infolge der rechtlichen Neuerungen verbindlicher und systematischer durchzuführen. Sie wird sich bei einer jährlichen Anzahl von rund 30 000 Gesuchen aber wie bisher auf die formale Prüfung entsprechender Urkunden beschränken müssen. Die zusätzlichen Kosten beispielsweise zum Nachweis von Sprachkenntnissen werden weitgehend durch die Gesuchssteller zu tragen sein.

Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen gemäss Art. 58a, gestützt auf Art 33 Abs. 5 bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Art. 83a Abs. 3 bei der Anordnung der vorläufigen Aufnahme hat nicht bezifferbare Mehrkosten auf Ebene der Kantone zur Folge. Der Abschluss von Integrationsvereinbarungen stellt ebenso wie die Prüfung der Gesuche zu Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen eine unmittelbare hoheitliche Aufgabe der Kantone in Ausführung des Ausländerrechts dar (siehe 5.1.). Auch der Bund finanziert seine diesbezüglichen Aufgaben aus seinem eigenen Budget. Die Kosten für den Abschluss von Integrationsvereinbarungen können nicht den kantonalen Integrationsprogrammen, welche vom Bund mitfinanziert werden, angerechnet werden.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Eine gelungene Integration beinhaltet insbesondere die Absolvierung einer adäquaten Ausbildung, die erfolgreiche Ausübung eines Berufs und eine selbstverantwortliche, gesunde Lebensweise. Sie trägt dazu bei,