Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 69 Seiten
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Sozialhilfeabhängigkeit und Invalidität zu vermeiden, und reduziert somit ungewollte volkswirtschaftliche Kosten. Integration ist von wesentlicher Bedeutung für die Volkswirtschaft.
Durch den Regelstrukturansatz in Kombination mit einer spezifischen, punktuellen Integrationsförderung zur Schliessung allfälliger Lücken im Regelstrukturansatz sollen vorhandene Potenziale der Ausländerinnen und Ausländer besser genutzt werden können, während die Defizite möglichst behoben werden sollen. Gut ausgebildete und integrierte Ausländerinnen und Ausländer tragen zur Wertschöpfung unseres Landes bei und sichern damit auch indirekt unsere Sozialwerke. Die Schweiz ist – beispielsweise im medizinischen und technischen Bereich – dringend auf qualifizierte Ausländerinnen und Ausländer angewiesen.
Eine Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung hatte 2007 für Deutschland ergeben, dass durch die Nichtintegration dem Staat jährlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 3,5 Milliarden bis 7 Milliarden Euro entgehen. Die Differenz der Fiskalbelastung von Integrierten im Vergleich zu nicht integrierten Personen betrage schätzungsweise 3100 Euro pro Person und Jahr76.
Für die Schweiz existieren aktuell keine vergleichbaren Studien. Die Studie für Deutschland ist nicht direkt auf die Verhältnisse in der Schweiz übertragbar, lässt aber immerhin vermuten, dass die volkswirtschaftlichen Gewinne einer guten Integration höher sein dürften als die mit der Integrationsförderung verbundenen Kosten. Zu diesem Schluss kommt auch eine Studie der OECD aus dem Jahr 200777.
3.4 Andere Auswirkungen
Die Integrationspolitik soll bezwecken, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und diesen im Interesse der Nation langfristig sicherstellen. Durch die Verwirklichung der chancengleichen Teilhabe aller am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellem Leben wird die Basis für eine faire und möglichst konfliktarme Gesellschaft sichergestellt. Dies entspricht damit dem Zweck der Eidgenossenschaft gemäss Bundesverfassung (Art. 2 BV).
4 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 23. Januar 2008 über die Legislaturplanung 2007-201178 und im Bundesbeschluss vom 18. September 2008 über die Legislaturplanung 2007-2011 angekündigt79.
76Tobias Fritschi, Heidi Stutz, Susanne Schmugge: Gesellschaftliche Kosten der Nichtintegration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Kommunen, Juni 2007 (vgl.
http://www.buerobass.ch/pdf/2007/kosten_der_nichtintegration_zusammenfassung.p
df, Stand 28. April 2011.
77Étude économiques de l'OCDE, Suisse, 2007, S. 127-174
(http://www.oecd.org/document/1/0,3746,fr_2649_34111_39566081_1_1_1_1,00.ht ml, Stand 5. Oktober 2011)
78BBL 2008 753 767 f., 776 f.
79BBL 2008 8543