Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 87 Seiten
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
sein dürfen Annex V ist 3-Phenoxy-1-propanol
bis zu 1% als Konservierungsmittel zugelassen. Für andere Zwecke, nämlich: „For purposes other than inhibiting the development of microorganisms in the product. This purpose has to be apparent from the presentation of the product” ist die Substanz im Annex III mit einem Grenzwert von 2.0% gelistet.
Die neue Regelung zeigt überhaupt nicht auf, auf was sich die beiden genannten Grenzwerte (1.0 und 2.0% beziehen.
Das (+) wird belassen.
In Spalte c werden Grenzwerte für zwei Anwendungszwecke unter a) und b) aufgeführt und diese Verwendungszwecke entweder in Spalte b oder d gemäss den Anhängen der EU Regulation präzisiert.
Anh. 3 Liste der antimikrobiell wirksamen Stoffe, Kantonale Lebensmittelkontrolle N-Alkyl(C12–22)-trimethyl-
UV-Filtersubstanzen und sonstigen Stof- SO ammoniumbromid
fe,die in kosmetischen Mitteln nur unter den und -chlorid (+) – Streichung der angegebenen Voraussetzungen enthalten Höchstwerte für Rinse-Off-Produkte sein dürfen Solange keine vollständige Anglei-
chung an EU-Recht möglich ist,
sollten die Grenzwerte für Cetrimonium und Behentrimonium zum Einsatz als Antistatika bestehen bleiben, falls diese Werte einen toxikologischen Hintergrund haben: Der alte Text wird beibehalten.
Anh. 3 Liste der antimikrobiell wirksamen Stoffe, Kantonale Lebensmittelkontrolle Chloramin T – Streichung des UV-Filtersubstanzen und sonstigen Stof- SO Zusatzes „antimikrobiell wirksam“ fe,die in kosmetischen Mitteln nur unter den und Zusatz von (+)
angegebenen Voraussetzungen enthalten Es ist uns klar, dass es sich um sein dürfen eine Anpassung an die EU-
Regulierung handelt. Es ist aber unglücklich, dass eine unlogische (rsp. allenfalls nicht transparente) Regelung der Europäischen Verordnung ohne Kommentar übernommen wird.
Es ist richtig, dass Chloramin T nicht im Annex V (Kons. Mittel)
sondern im Annex III der EU Regulation aufgeführt wird. Gleichzeitig gibt die EU-Datenbank CosIng für Chloramin T aber nur die Funktion ANTIMICROBIAL wieder (im Gegensatz z.B. zu den oben erwähnten Cetylpyridinium oder N-
Alkyl(C12-22)-trimethyl-ammonium, welche neben ANTIMICROBIAL noch für weitere Anwendungsgebiete im CosIng gelistet ist: ANTISTA-TIC, DEODORANT, EMULSIFY-ING, HAIR CONDITIONING, ORAL CARE und SURFACTANT.
Siehe auch nächster Fall Glyoxal
Der alte Text wird beibehalten.
Wenn nicht auf den alten Text zurückgestellt wird, ist auf das (+) zu verzichten, da dies ohne den Zusatz “antimikrobiell wirksam” keinen Sinn macht.
Anh. 3 Liste der antimikrobiell wirksamen Stoffe, Laboratoire Cantonal FR A modifier dans le sens de la re-UV-Filtersubstanzen und sonstigen Stof- marque générale. Créer au besoin fe,die in kosmetischen Mitteln nur unter den les bases légales pour la restriction