Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/128: Revision im Bereich Tabak und Gebrauchsgegenstände · 87 Seiten
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Artikel Vorschlag Organisation Stellungnahme
eine Ausnahmeregelung.
Spielzeug in Lebensmitteln:
f. Spielzeug, das in Lebensmitteln enthalten ist oder zusammen mit Lebensmitteln angeboten wird, muss gesondert verpackt sein. Diese Verpackung muss so gross sein, dass sie nicht verschluckt oder eingeatmet werden kann. Ausnahmen bilden traditionelle oder religiöse Lebensmittel für besondere Anlässe (Bsp.:
Königskuchen um den 6. Januar
Anhang Besondere Sicherheitsanforde- Migros Anhang 2f
2 rungen für Spielzeug Spielzeug in Lebensmitteln:
f. Spielzeug, das in Lebensmitteln enthalten ist oder zusammen mit Lebensmitteln angeboten wird, muss gesondert verpackt sein. Diese Verpackung muss so gross sein, dass sie nicht verschluckt oder eingeatmet werden kann. Ausnahmen bilden traditionelle oder religiöse Lebensmittel für besondere Anlässe (Bsp: Königskuchen um den 6. Januar
Anhang Besondere Sicherheitsanforde- Stiftung für Konsumentenschutz 1 10
2 rungen für Spielzeug Bei diesem Punkt ist insbesondere auch in der dazugehörenden Norm darauf zu achten, dass die Werte so festgelegt werden, dass die Geräusche auch dann nicht schaden, wenn das entsprechende Spielzeug unmittelbar vor dem Ohr verwendet wird.
Anhang Besondere Sicherheitsanforde- Stiftung für Konsumentenschutz 3 Chemische Eigenschaften
2 rungen für Spielzeug Es ist absolut notwendig, dass krebserregende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe in Spielzeug gundsätzlich verboten werden. Wir bedauern, dass diese Stoffe unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin verwendet werden dürfen. Wir erachten es als klarer und sicherer, wenn diese Stoffe grundsätzlich verboten werden. Zumindest müssen jedoch die Grenzwerte höher angesetzt werden. Diese beruhen auf dem Chemikalienrecht, für Kinder müssen diese jedoch strenger ausgelegt und restriktiver angewendet werden.
Das Bundesamt für Risikobewertung BfR weist zu Recht darauf hin, dass bei Kindern von einer besonders hohen Empfindlichkeit gegenüber Nitrosamine und nitriosierbaren Verbindungen ausgegangen werden muss. Nach dem heutigen Stand der Technik kann die Entstehung kanzerogener N-Nitrosamine bei der Herstellung von Natur- oder Synthesekautschuk weitgehend vermieden werden. Die Limite von 0,05mg/kg ist deshalb höchstens für Spielzeuge geeignet, welche für Kinder über drei Jahren bestimmt sind und die höchstens während kurzen Momenten noch in den Mund genommen werden.
Spielzeuge und andere Gegenstände, welche für kleinere Kinder gedacht sind, muss unserer Ansicht nach diese Limite auf höchstens 0,01 mg/kg beschränkt werden.
Wir verlangen zudem ein Verbot von bromierten Flammschutzmitteln in